Wie stellen Sie sich die Umsetzung der Kontrollen der Getesteten-Nachweise (3G) im Nahverkehr vor?
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kaufmann,
aufgrund der aktuellen Lage und dem voraussichtlich neu in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetzes wende ich mich mit folgenden dringenden Fragen an Sie:
Wie sollen die Kontrollen der Getesteten-Nachweise (3G) im Nahverkehr umgesetzt werden?
Wie sollen COVID-19 genesene Bürger oder diese, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können und auf Bus- und Bahnbenutzung angewiesen sind, zu den Testzentren kommen, um sich dort testen zu lassen und um anschließend "legal" mit Bus und Bahn zur Arbeit und zum Studium zu fahren?
Könnten auch Selbsttests von Zuhause gültig sein oder Schnelltests vor Ort gemacht werden, wenn der Weg zum Testzentrum ohne Testnachweis in Bus- und Bahn nicht möglich ist?
Welche Alternativen und Lösungen sehen Sie in Bezug auf diese Problematik?
Ich freue mich über eine positive Rückmeldung Ihrerseits und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau U.,
vielen Dank für Ihre Fragen, welche die allgemeine Verwirrung rund um die abstruse Gesetzgebung im Infektionsschutzgesetz widerspiegeln.
Allerdings möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die AfD generell der falsche Ansprechpartner für die Aufklärung der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes ist. Wenn Sie sich die Statistik anschauen, wissen Sie, dass die Wahrscheinlichkeit, nicht an Covid-19 zu sterben, bei über 99% liegt (bezogen auf die Altersgruppe 0 bis 59 Jahre). Sie wissen, dass die angebliche Intensivbettenverknappung im vergangenen Jahr, auf welche die Bundeskanzlerin mehrfach die Epidemische Notlage begründete, zum großen Teil darauf beruhte, dass Krankenhäuser die Anzahl der Betten herunterfuhren, um in den Genuss von Subventionen zu gelangen. Und es ist bekannt, dass sich in Ländern, die kaum Maßnahmen gegen Covid-19 erließen, die Lage entspannt, gerade aufgrund der natürlichen Herdenimmunisierung der Gesellschaften.
Mit diesen Ausführungen möchte ich bekräftigen, dass die AfD niemals eine solche Sonder-Gesetzgebung befürwortet hat, da unseres Erachtens keine epidemische Notlage existierte, und gerade aktuell ist die Hysterie unbegründet. Ein erhöhtes Infektionsgeschehen geht zu einem großen Teil auf Impfdurchbrüche zurück, geht also von Personen aus, die bereits mehrfach "immunisiert" worden sind. DAS RKI hat in seinem Lagebericht vom 25.11.21 folgende Zahlen genannt: Anteil der Impfdurchbrüche (vollständig geimpfte Personen) bei symptomatischen Covid-19-Fällen, Altersgruppe 18 bis 59 Jahre: 48,8%, 60 Jahre und älter: 71,4%. Bei den hospitalisierten Covid-19-Fällen liegt die Quote der Impfdurchbrüche in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre immerhin bei 28,2% und bei über 60 Jahre bei 56%. Unberücksichtigt bleibt hier jedoch ein Vergleich zur Durchimpfung der verschiedenen Altersgruppen. Ggf. sind die "alten" Menschen in höherem Maße durchgeimpft, als die jüngeren, sodass dies sich diese Zahl natürlich auch in der Statistik widerspiegelt. Außerdem vernachlässigen die Inzidenzwerte des RKI eine wichtige statistische Größe, nämlich die Anzahl der Covid-19-Fälle im Verhältnis zur Anzahl der Testungen, es werden immer nur absolute Zahlen genannt. Je mehr Testungen, desto mehr Covid-19. Würden sich alle Menschen, die Symptome haben, nicht testen lassen, dann hätten eben diese Menschen die jährlich kursierende Grippe, an der leider auch immer Menschen versterben, was sonst?
Bitte stellen Sie Ihre Fragen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes an die "geschäftsführende" Bundesregierung.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Michael Kaufmann, MdB