Hallo Herr Prof. Kaufmann, würden Sie sich für einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Familienmitgliedern im Alltag des Kindschaftsrechts einsetzen(1, 2)? Mit freundl. Gruß W. M.
1) Problem: Das Thüringer Landesjugendamt empfiehlt seit 2008 öffentlich, dass Jugendämter von den Familiengerichten Kopien aller prozessvorbereitenden (an Gerichte adressierter) Schriftsätze inklus. psychiatrischer/ psychologischer Gutachten erhalten: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/jugend/landesjugendhilfeausschuss/beschluesse/2008/111-08_fachliche_empfehlungen_kooperation_ja_und_familien.pdf
2) Demgegenüber hatte der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages nach wiederholter Befassung und schließlich unter Zuhilfenahme des wissenschaftlichen Dienstes im Februar 2018 eingesehen, dass der § 162 FamFG diese umfangreichen - mit der strafbewehrten gesetzlichen Schweigepflicht der Richter kollidierenden- Datenübermittlungen gar nicht vorsehe. Der Datenschutzbeauftragte des OLG Jena sieht das zusammen mit weiteren Juristen/ Experten für den Datenschutz ebenso, vgl. S. 1 ff hier: https://www.datenschutz-grumpelt.de/media/files/scan_20190421_richterldatenkrimi.pdf