Frage an Michael Kaufmann von Bernd R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr.-Ing. Kaufmann,
der Verein "Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e.V.", bei dem ich nicht Mitglied bin, wird gemäß Abgabenordnung nicht als gemeinnützig angesehen, weil er sich als politischer Verein ansieht (1).
Parteien, die m.W. auch als politische Vereinigungen angesehen werden, erhalten unter bestimmten Bedingungen Wahlkampfkosten vom Steuerzahler erstattet, als sei z.B. das großflächige Behängen der Landschaft und nutzen des öffentlicher/Privaten Raums- mitunter als Verkehrsgefährdung eingestuft- eine gemeinnützige Angelegenheit ungeachtet des konkreten Inhaltes der (Verführungs-?)- Botschaften (2).
Wie stehen Sie zu dieser offensichtlichen Diskrepanz in der Beurteilung des Nutzens politischer Vereinigungen in punkto "Gemeinnützigkeit"?
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
1) https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Vereinigung_f%C3%BCr_eine_christliche_Kultur#Steuerrechtlicher_Status_des_Vereins
2) http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Autoclub-Wahlkampf-schlecht-fuer-Verkehrssicherheit-1498317062