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Frage von Tim L. •

Frage an Michael Kauch von Tim L. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Kauch MdB,

ich frage Sie in Ihrer Funktion als Sprecher für Gleichstellungspolitik Ihrer Fraktion.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde der neue freiwillige Wehrdienst beiden Geschlechtern gegenüber geöffnet. Sollte da nicht die Gleichstellung der Geschlechter, verbessert werden indem der Art. 12a I GG entsprechend geschlechtsneutral formuliert werden?

[Art. 12a I GG:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.]

Die Wehrpflicht ist ja nur ausgesetzt, nicht abgeschafft. Stünde im Art 12a I GG nicht explizit die Nennung eines Geschlechts, wurde der Gleichberechtigungsgrundsatz Art. 3 GG, greifen und könnte nicht durch eine Lex Specialis ersetzt werden. Meines Gesellschafts- und Humanitätsverständnisses nach kommt diese „Ersetzung“ einer „Aushebelung“ gleich, da die Legitimität des Art. 3 GG gegenüber dem Art. 12a ungleich größer ist, und dieser daher nicht dem Geist des Art. 3 GG wiedersprechen sollte.

[Art. 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.]

Mit freundlichen Grüßen
Tim Leuther

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Leuther,

ich habe mich viele Jahre für die Aussetzung der Wehrpflicht eingesetzt.
Dies konnte die FDP nun in dieser Regierung umsetzen.

Artikel 12a I GG erhält die Option für den Gesetzgeber, die Wehrpflicht wieder einzuführen. Dies ist nicht mein Ziel. Als langjähriger Gegner der Wehrpflicht werde ich mich daher nicht dafür einsetzen, diese Option auf Frauen auszudehnen.

Angesichts der Aussetzung der Wehrpflicht ist die Frage auch gleichstellungspolitisch eher hypothetisch und trägt nicht zur realen Gleichstellung der Geschlechter bei.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kauch