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Frage von Bernd N. •

Frage an Michael Kauch von Bernd N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauch.

Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?

Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die nicht zum gläsernen Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?

Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?

Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind. Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Niessen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Niessen,

die FDP-Bundestagsfraktion hat dem Luftsicherheitsgesetz nicht zugestimmt. Die jetzige Regelung zur Zuverlässigkeitsprüfung lehnt die FDP ab. Die wiederholte Sicherheitsüberprüfung ist kein geeignetes Instrument, um terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken. Es entsteht vielmehr ein erheblicher bürokratischer Aufwand, ohne ein Mehr an Sicherheit. Darüber hinaus liegt bis heute keine Durchführungsverordnung vor. Die Folge ist eine höchst unterschiedliche Verwaltungspraxis in den einzelnen Bundesländern. Auf Nachfrage der FDP konnte die Bundesregierung auch keinen verbindlichen Termin nennen, bis zu dem eine Durchführungsverordnung vorliegen wird. Wir haben deshalb gefordert, die Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zum Vorliegen einer solchen Durchführungsverordnung zumindest auszusetzen. Im Falle einer Regierungsbeteiligung wird sich die FDP aber dafür einsetzen, dass zusammen mit den Betroffenen und ihren Verbänden eine pragmatische und vernünftige Alternative zur Sicherheitsüberprüfung in der jetzigen Form gefunden wird.

Gerne komme ich auf Ihr Angebot zu einem Rundflug zurück, wenn dies von einem Flughafen in NRW möglich ist. Rufen Sie einfach in meinem Büro an (030/227-70536) und wir vereinbaren einen Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kauch