Frage an Michael Kauch von Martin M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kahrs,
im CDU/CSU/FDP-Koalitionsvertrag heisst es zum Thema EEG:
"Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen."
Viele Biogasanlagen können nach der rückwirkenden Verminderung der EEG-Einspeisevergütung nicht mehr lange durchhalten und tausende Arbeitsplätze sind akut gefährdet.
Mich würde interessieren, bis wann im Gesetzgebungsverfahren mit einer tatsächlichen Herstellung der Planungssicherheit für vor dem 01.01.2009 in Betrieb gegangene Anlagen zu rechnen ist ?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mankel
Die geplante Zurücknahme der reduzierten Vergütung ist als Sofortmaßnahme in den CDU/CSU-FDP-Entwurf für das Wachstumsbeschleunigungsgesetz aufgenommen worden. Mit einer Verabschiedung noch in diesem Jahr ist zu rechnen. Die Wiederherstellung der früheren Förderung soll rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft treten.