Frage an Michael Hüttner von Detmar H. bezüglich Recht
Der Landtag hat die ganz wichtige Aufgabe, die Landesregierung zu kontrollieren. Er ist seit ca. 3 Jahren darüber informiert, dass im Bereich des Landgerichts Mainz Strafanzeigen verschwinden, die gegen Staatsanwaltschaft und deren Mitarbeiter gerichtet sind. Es geht um Strafvereitelung und Rechtsbeugung. Allein von mir sind drei Strafanzeigen der gerichtlichen Überprüfung entzogen worden, , wie viele sind es insgesamt?? Die Landtagsabgeordneten hüllen sich in Schweigen, sie antworten noch nicht einmal auf konkret an sie gerichtete Schreiben. Werden Sie, falls Sie gewählt werden, sich für die Aufklärung dieses Mysteriums einsetzen und dazu beitragen, dass die Rechtsordnung wieder eingesetzt wird?
Sehr geehrter Herr Hoeffgen,
als Polizeibeamter habe ich bereits in meinem bisherigen Leben dazu beigetragen, dass Verdachtsmomente von Straftaten nachgegangen wurden. Für mein rechtsstattliches Verständnis gilt also, dass Ermittlungen durchzuführen sind, soweit der Verdacht einer Straftat vorliegt. Die StPO regelt dann eindeutig den weiteren Verfahrensablauf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hüttner