Frage an Michael Hüttner von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hüttner,
ich habe ein paar Fragen an Sie:
Wie stehen Sie eigentlich zu Studiengebühren?
Was halten Sie von der Diskussion um den Länderfinanzausgleich? Sollte RLP auf sich allein gestellt werden?
Wie stehen Sie zur rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe auf allen Ebenen? Würden Sie Inititiven, wie die vom Land Berlin im Bundesrat unterstützen?
Wie stehen Sie zum Adoptionsrecht von homosexuellen Paaren?
Mit freundlichen Grüßen
M. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Ich möchte sie im Einzelnen beantworten.
Die SPD hat sich in der Vergangenheit immer gegen Studiengebühren ausgesprochen. Von dieser Praxis wollen wir auch in Zukunft nicht abrücken. Wir haben in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass in Rheinland-Pfalz Bildung kein Geld kostet. Vom Kindergarten bis zum Hochschulstudium gibt es in Rheinland-Pfalz keine Gebühren. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzten, damit dies so bleibt. Bildung ist eine Investition, die sich in Zukunft lohnen wird.
Im Finanzausgleich werden die Einnahmen von Land und Kommunen bundesweit auf ein Maß angeglichen, dass die Erfüllung der Landes- und Kommunalaufgaben in einer Weise ermöglicht, die dem Verfassungsgebot gleichwertiger Lebensverhältnisse Rechnung trägt. Rheinland-Pfalz und seine Kommunen haben nach Finanzausgleich mit einer Finanzausstattung von 91,5 Prozent des Durchschnitts die niedrigste Ausstattung. Die finanzstarken Länder liegen bei 97-100 Prozent.
Die Klageandrohung der Reichen zielt ja im Ergebnis auf eine niedrigere Ausgleichsintensität. Abgesehen vom Verfassungsgebot gleichwertiger Lebensverhältnisse wären bei einer weiteren Absenkung der Ausgleichsintensität die negativen Auswirkungen zu beachten, die sich durch die starken gegenseitigen Abhängigkeiten der Länder ergeben. Eine Unterfinanzierung von Finanzbehörden, Polizei, Schulen und Hochschulen in armen Ländern hätte direkte negative Auswirkungen auf benachbarte reichere Länder. Schüler und Studenten, die in Rheinland-Pfalz ausgebildet worden sind, arbeiten ja später nicht nur in ihrem Heimatland und umgekehrt. Ein finanziell bedingter unterschiedlicher Verfolgungsdruck für Verbrecher lässt sich niemand vermitteln. Und eine durch Finanznot hervorgerufene unterschiedliche Sorgfalt in der Bearbeitung von Steuererklärungen dürfte verfassungsrechtlich nicht haltbar sein.
Der Finanzausgleich soll die Steuerkraftunterschiede, die auf von Landeseinwohnern und einheimischer Wirtschaft aufgebrachten Steuereinnahmen beruhen, nicht vollständig einebnen. Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede, die allein aus der technischen Steuereinnahmezuteilung resultieren und ein schiefes Bild entstehen lassen.
Das Land Bayern hat jahrzehntelang vom Länderfinanzausgleich profitiert und konnte sich auch gerade mit diesen Mitteln zu einer wirtschaftsstarken Region entwickeln. Dass also gerade Bayern vor dem Verfassungsgericht klagen möchte ist schwer nachvollziehbar. Bayern ist das beste Beispiel dafür, welche Chancen im Länderfinanzausgleich liegen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde unter Rot-Grün auf Bundesebene eingeführt und gibt homosexuellen Paaren viele Rechte, die sie vorher nicht hatten. Sie ist ein großer Schritt zur Gleichberechtigung für homosexuelle und daher absolut richtig. Sie bietet aber nicht auf allen Ebenen gleichermaßen starken rechtlichen Raum, wie die Ehe. Die SPD hat in der vergangen Wahlperiode das „Landesgesetz zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes“ erlassen. Es regelt, dass im gesamten Landesrecht, ohne Ausnahme, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden. Initiativen, die diese Gleichbehandlung auf Bundesebene fortsetzen, finde ich unterstützenswert.
Das Adoptionsrecht muss für homosexuelle Paare vereinfacht werden. Die Bundes-SPD hat sich hierfür in der Vergangenheit oft stark gemacht. Das Land Rheinland-Pfalz hat hier nur sehr begrenzt Handlungsspielraum. Dort wo wir Einflussmöglichkeiten haben, finde ich aber sollten wir diese nutzen, um homosexuellen Paaren die gleichen Rechte zu geben, wie allen anderen auch. Familie ist dort, wo Kinder leben. Es gibt keinen Anlass dazu, zu sagen homosexuelle seien schlechtere Eltern.
Im SPD-Wahlprogramm ist im Detail geschrieben:
„Die SPD setzt sich für ein tolerantes und weltoffenes Rheinland-Pfalz ein, das Ausgrenzung, Diskriminierung und Homophobie aktiv bekämpft. Das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz gelten für alle Menschen, die hier leben, in gleicher Weise und ohne Einschränkungen. Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich auf Bundesebene für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein. Wir sagen ganz klar: Die
Unterschiedlichkeit verschiedener Lebensformen ist eine Bereicherung unseres Zusammenlebens, keine Bedrohung.“
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hüttner