
(...) Januar 2019. Wie jeder Arbeitgeber kann ich mich grundsätzlich nicht zu Angelegenheiten meiner Mitarbeiter äußern, unabhängig davon, ob es sich um laufende oder ehemalige Arbeitsverhältnisse handelt. Welche Tätigkeiten ehemalige Mitarbeiter aufnehmen, ist deren eigene Entscheidung, da auch für die Mitarbeiter in meinem Abgeordnetenbüro, wie bei jedem Arbeitnehmer in Deutschland, die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufswahl gilt. (...)