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Michael Gwosdz
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Frage von Klaus K. •

Frage an Michael Gwosdz von Klaus K. bezüglich Bildung und Erziehung

Hallo Herr Gwosdz,

angeblich sollen Sie eine Aussage getroffen haben, dass bei einem erfolgreichem VE der Initiative "Wir wollen lernen", trotzdem kleinere Klassen kommen. Die BSB wiederlegt das (Zitat aus einer Anfrage an die BSB):

Welche Punkte der Schulreform würden bei einem für WWL erfolgreichen Volksentscheid nicht umgesetzt?

Der zehnjährige Schulfrieden ist das Ergebnis einer Vereinbarung von CDU, GAL und SPD, in der sie sich für die nächsten zehn Jahre verpflichten, die jetzt beschlossenen Schulstrukturen mit 6-jähriger Primarschule und den beiden weiterführenden Schulformen der Stadtteilschule und des Gymnasiums nicht zu ändern – unabhängig davon, wer in den nächsten Legislaturperioden die Regierung stellt. Daran sind also alle gebunden. Für den Fall, dass der Volksentscheid die von der Bürgerschaft beschlossene Schulstruktur nicht bestätigt, gilt diese Vereinbarung nicht.

Außerdem würden die kleinen Klassen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nicht kommen, da diese ja in diesem Fall nicht an die Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule mit den kleinen Klassen (20/25, aufwachsend 19/23) anschließen würden, sondern an die weiterführenden Schulen (Klassengrößen 25 in der Stadtteilschule bzw. 28 am Gymnasium).

Was ist richtig ?
MfG
Klaus Krönert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Krönert,

vielen Dank für Ihre Frage. Offensichtlich handelt es sich hier um ein Missverständnis. Denn ich habe bislang nichts anderes gesagt als die Schulbehörde (vgl. dazu meine Antwort vom 23.04.2010 unter http://www.abgeordnetenwatch.de/michael_gwosdz-131-19245--f253159.html#q253159 ): im Falle eines Erfolges der Gegner der Schulreform beim Volksentscheid können wir in den Jahrgängen 5 und 6 zwangsläufig nicht die kleinen Klassengrößen der ersten vier Schuljahre halten.

Warum ist das so? In den Gymnasien gilt nach dem Schulgesetz die Klassengröße von maximal 28 Schülerinnen und Schülern, für die Stadtteilschulen maximal 25 Kinder und Jugendliche. Wenn es nun bei der vierjährigen Grundschule bleiben sollte, können wir nicht die kleinen Klassen mit 19 bzw. 23 Schülerinnen und Schülern zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 fortführen und dann zur 7. Klassen auf einmal neue Klassen bilden. Das hieße, alle Klassen beim Wechsel von 6 auf 7 neu zu bilden. Und das will niemand!

Insofern gilt: Die Klassengröße von 19 Schülerinnen und Schülern in sozial schwächeren Stadtteilen und 23 Kindern in allen anderen Primarschulen wird es nur dann von der 1. bis zur 6. Klasse für alle Kinder geben, wenn beim Volksentscheid am 18. Juli für die Vorlage der Bürgerschaft gestimmt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gwosdz MdHB
GAL Bürgerschaftsfraktion

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