Frage an Michael Fuchs von Stefan S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Fuchs,
Sie werden aktuell mit den Worten "Der Begriff Enteignung darf nicht zum Wortschatz der CDU gehören" zitiert, mit denen Sie sich auf die angedachte Verstaatlichung der HRE beziehen.
Bitte erklären Sie einem Laien wie mir warum es sinnvoll ist 100 Mrd €uro Steuergelder in eine Bank zu investieren die nur 250 Mio €uro wert ist, es aber undenkbar ist sie für den Bruchteil der 100 Mrd €uro, nämlich für exakt jene 250 Mio €uro, zu kaufen und den Aktionär also gegen Entschädigung zu enteignen? Ohne den Einsatz von Steuergeldern im Wert des 400- fachen des Unternehmenswertes gäbe es doch überhaupt keinen Aktionär mehr, weil die Bank schon lange zusammengebrochen wäre?
Wie also rechtfertigen Sie gegenüber dem Steuerzahler den Einsatz von Abermilliarden Steuergeldern, obwohl es eine grundgesetzkonforme und weit preiswertere Lösung gibt? Für Sie zur Erinnerung: " Artikel 14.3: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Begriff der Enteignung ist durch unsere Geschichte eindeutig vorbelastet. Mir ist durchaus bekannt, dass Art 14 Abs. 3 unseres Grundgesetzes diesen Passus enthält und auch hier der Begriff verwendet wird. Dazu möchte ich jedoch zu bedenken geben, zu welchem Zeitpunkt der Text des GG verfasst wurde. Aber das ist gar nicht der Punkt, um den es mir geht. Mein zentrales Anliegen in dieser Debatte ist es, den Bürgern bewusst zu machen, um was es hier geht! Als ich 2002 in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, hätte ich mir nie träumen lassen, dass ich einmal über derartige Fragen entscheiden muss. Im Rahmen das Finanzmarktstabilisierungs-Änderungsgesetz werden wir im Bundestag über die Möglichkeiten des staatlichen Eingreifens auch im Falle der HRE entscheiden. In dieser Diskussion habe ich stets eindringlich davor gewarnt, sorglos mit dem so belasteten Begriff der Enteignung umzugehen. Dies darf und kann für uns nur die letzte Möglichkeit sein.
Mit der Bürgschaft des Bundes wurde die Liquidität der HRE aufrecht gehalten und eine Insolvenz abgewendet. Anders als bei einer sofortigen Insolvenz, wird mit der Bürgschaft eine geordnete und Substanz schonende Neustrukturierung der HRE-Gruppe durch einen den Wert erhaltenden Verkauf der Bankentöchter oder von deren Vermögenswerten ermöglicht. Zu dem beschlossenen Rettungskonzept gibt es keine Alternative. Aufgrund der weitreichenden Verflechtungen der Hypo Real Estate mit anderen Finanzinstituten hätte ein Unterlassen der Rettungsaktion zu einer bedrohlichen Fortsetzung der Finanzmarktkrise in Deutschland geführt – mit schwerwiegenden Schäden für Wachstum und Arbeitsplätze und für den deutschen Finanzmarkt. Dies galt es zu verhindern.
Der Staat kann mit einem regulären Übernahmeangebot 50 Prozent der Aktien erwerben. Im nächsten Schritt kann die Regierung auf einer Hauptversammlung die notwendige Kapitalerhöhung beschließen, die den Anteil der übrigen Aktionäre voraussichtlich auf weit unter 10 Prozent reduzieren wird. Nur wenn das nicht gelingen sollte, würde die Enteignung der Bank als sogenannte Ultima Ratio erfolgen. Ein solcher Schritt ist nur bis zum 31. Oktober befristet möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB