Frage an Michael Fuchs von Bernd M. bezüglich Recht
Würde ein unbescholtener Bürger in die Bredoullie geraten, wenn an öffentlichen Plätzen in Koblenz Videokameras zur Verbesserung der Sicherheit installiert werden würden?
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie würden durch solch eine Maßnahme nicht in Unnannehmlichkeiten geraten. Eine solche Überwachungsmaßnahme ist durchaus zu begrüßen, denn sie dient der Aufklärung und zugleich der Genrealprävention (Abschreckung). So ist für die Sicherheitsbehörden eine solche Maßnahme ein notwendiges Mittel im Bereich der Verbrechensbekämpfung. Videoaufzeichnungen dienen damit auch Ihrer Sicherheit.
Die Aufzeichnung werden sowieso nur für den Fall angesehen, wenn ein Vergehen oder ein Verbechen tatsächlich erfolgt ist. Somit ist es nicht so, daß tagtäglich Ihre freie Bewegung aufgezeichnet und ausgewertet würde. Es bestehen also keinerlei Nachteile in Bezug auf Ihre Person. In Großbritannien sind allein 1,5 Millionen Überwachungskamers aufgestellt. Diese Maßnahmen sind dort vollständig akzeptiert worden. Auch in Deutschland haben Sie diese Überwachungskameras bereits in vielen öffentlich zugänglichen Einrichtunge (Banken, Bahnhöfe, Flughäfen etc).
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Michael Fuchs MdB