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Michael Fuchs
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Frage von Reinhold M. •

Frage an Michael Fuchs von Reinhold M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

warum wird die Verbriefung von bereits eingetragenen Grundschulden/Darlehn sofern diese vertragsgemäß bedient werden nicht verboten? Diese jungen fleißigen und tüchtigen "Häuslebauer" sind durch das neue Risikobegrenzungsgesetz vor einem Verkauf ihres Darlehns nicht geschützt. Was diese Art von Verbriefungen im Rahmen der Finanzkrise ausgelöst haben, ist hinreichend bekannt. Warum überläßt die CDU diesen Sachverhalt der Partei "Die linke" als Wahlkampfargument. (wie breits mehrfach geschehen, sogar unwidersprochen im Bundestag)?
Welche Folgen wird der o.a. Sachverhalt auf das Wahlverhalten dieser jungen Menschen und ihrer Eltern Ihrer Meinung nach haben? Sehen Sie eine Chance, da o.a. Gesetz bis zur Bundestagswahl entsprechend nachzubessern? Für Ihre erschöpfende Antwort danke ich Ihnen vielmals im Voraus.

Mi freundlichen Grüßen
Reinhold Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

gerne beantworte ich Ihre Frage vom 2. Januar. Mit dem Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken, dem so genannten Risikobegrenzungsgesetz, stärken wir nicht nur die Rechte von Unternehmen im Umgang mit Finanzinvestoren, sondern verbessern gleichzeitig auch die Transparenz für Investoren und Unternehmen. Darüber hinaus stärken wir auch die Kreditnehmer und schützen sie vor den negativen Folgen von Kreditverkäufen, denn die im Risikobegrenzungsgesetz vorgenommene Neuregelung schafft Sicherheit für die Kreditnehmer.

Wir von der Union haben durch die Einführung der Sicherungsgrundschuld eine gute Antwort auf die Sorgen der Kreditnehmer vor Kreditverkäufen gefunden. In Zukunft können die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen die Grundschuld auch jedem Erwerber entgegengehalten werden. Der gutgläubige Erwerb bei Sicherungsgrundschulden wird ausgeschlossen. Zugleich verlangen wir von den Kreditinstituten Informationen gegenüber dem Kreditnehmer bei Abschluss des Kreditvertrages, bei Verkauf des Kredits an einen Dritten und bei Auslaufen des Kredits. Damit werden Kreditnehmer durch das Risikobegrenzungsgesetz vor allem besser vor der Veräußerung von Immobilienkrediten und Zwangsvollstreckungen in ihre Grundstücke geschützt. Auslöser für die Nachbesserungen waren zahlreiche Kredite, die ohne Wissen der betroffenen Kreditnehmer durch Banken an Finanzinvestoren übertragen wurden. Das Resultat ist ein gutes Ergebnis für alle Kreditnehmer und bietet den Verbrauchern mehr Schutz vor einer Veräußerung ihrer Immobilienkredite. Nun ist die Branche gefordert, verloren gegangenes Vertrauen ihrer Kunden zurückzugewinnen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB