Frage an Michael Fuchs von Helmut H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr.Fuchs,
sie haben am 25.09.2008 gegen die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gestimmt, obwohl die meisten Wähler (auch Ihre!) die neue Regelung als eine Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit empfunden haben. Die Regierungskoalition beabsichtigt, die Autoindustrie mit Milliarden an Steuergeldern zu unterstützen und den kleinen Steuerzahler nmüssen die ihnen zustehenden Abzugsmöglichkeiten erst höchstrichterlich zugesprochen werden. Aus dieser Diskrepanz heraus finde ich Ihr Abstimmungsverhalten nicht eben folgerichtig. Es würde mich deshalb sehr interessieren, welche Position Sie in dieser Angelegenheit künftig vertreten werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Heckner,
die Adam Opel GmbH ist aufgrund ihrer Verflechtung mit dem stark angeschlagenen amerikanischen Mutterkonzern General Motors derzeit in einer schwierigen Situation und hatte daher Mitte November die Bundesregierung um eine Bürgschaft zur Sicherung des mittelfristigen Liquiditätsbedarf gebeten. Nach einem Zusammentreffen mit Vertretern der Konzernleitung, an der Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundeswirtschaftsminister Glos teilnahmen, erklärte die Bundeskanzlerin, dass die Bundesregierung eine mögliche Bürgschaft für Opel konstruktiv prüfen wird. In wieweit die Inanspruchnahme einer solchen Bürgschaft überhaupt erforderlich ist, wird eben derzeit geprüft. Bis Weihnachten soll eine Entscheidung fallen. Nicht zuletzt hängt diese auch von der weiteren Entwicklung der Opel-Konzernmutter in den USA ab, die mittlerweile unmittelbar vor der Insolvenz steht. Dabei gilt es sicherzustellen, dass im Falle einer Bürgschaft durch die Bundesregierung die Mittel bei Opel in Rüsselsheim verbleiben und nicht zur Subventionierung an den Mutterkonzern in die Vereinigten Staaten fließen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die so genannte Penderpauschale begrüße ich, da das Urteil für Millionen von Arbeitnehmern Rechtssicherheit bedeutet. Dabei ist laut Urteilsverkündung der Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Pendlerpauschale in ihrer alten Form wieder einzuführen, diese behält nur vorerst ihre Gültigkeit. Eine Neuregelung der Entfernungspauschale muss den Ansprüchen des obersten deutschen Gerichts gerecht werden. Daher gilt es abzuwarten, bis das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, um eine gerechte Lösung zu finden, die die Arbeitnehmer in angemessener Weise entlastet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB