Frage an Michael Fuchs von Dieter B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
durch die Erkrankung meiner Ehefrau bin ich in besonderer Weise mit der Morbus Parkinson (MP) Erkrankung konfrontiert worden. Aufgrund dessen mache ich mir große Sorgen wegen der Einführung des Gesundheitsfonds.
Ständig erlebe ich die Diskrepanz zwischen der Verschreibung von notwendigen Therapien zur Erhaltung der Grob und Feinmotorik und der Beweglichkeit für MP Patienten und der Budgetierung.
Mit Einführung des Gesundheitsfonds wird sich die Situation für chronisch kranke Menschen, trotz RSA, nicht verbessern. Im Gegenteil, um hohe Leistungsausgaben einzusparen, werden die Kassen bei den Leistungen sparen. Dies werden chronisch kranke Menschen verstärkt zu spüren bekommen.
Schon jetzt kristallisiert sich heraus, dass die Kassen nicht umhin kommen einen Zusatzbeitrag zu erheben.
Dieser Zusatzbeitrag wird vor allem ältere Menschen, (Rentner und Bezieher von Hinterbliebenrenten) treffen, die den Zusatzbeitrag nicht kompensieren können.
Der Zusatzbeitrag wird einseitig von Arbeitnehmern und Rentnern getragen. Wobei man den Arbeitnehmern mit der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages entgegen kommen wird.
Rentner werden durch den einheitlichen neuen Krankenkassenbeitrag von 15,5 % überproportional belastet.
Was tun Sie, was tut die Bundesregierung, um die finanzielle Belastung für diesen Personenkreis auszugleichen?
Haben Sie, hat die Bundesregierung schon einmal darüber nachgedacht, dass man zur Kompensierung der erhöhten Belastung durch den Gesundheitsfond, für Rentner die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, Anwendungen und Therapien zu senken?
Wie stellen Sie, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit Einführung des Gesundheitsfond chronisch kranker Menschen zur Linderung ihrer Leiden weiterhin und verbessert ihre Therapien und Anwendungen ohne Zusatzkosten und Hinweise auf irgendwelche Budgetierungshinweise verschrieben bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Busch
Sehr geehrter Herr Busch,
eine umfassende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis. Sie werden mit mir daher sicherlich übereinstimmen, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung bei wachsendem medizinischen Fortschritt und durchschnittlich längerer Lebenserwartung steigen, aber die Kostensteigerung somit nicht nur dem Gesundheitsfonds anzulasten sind. Für den Beitragsanstieg sind vor allem die steigenden Ausgaben für Arzneimittel und die Mehrausgaben für das ärztliche und pflegerische Personal im Klinikbereich sowie steigende Arzthonorare verantwortlich.
Ziel des Gesundheitsfonds ist es, die Kassen dazu anzuhalten, den Konkurrenzkampf künftig über Qualität und Leistung, und nicht mehr über den Preis zu führen. Dies kommt insbesondere den Versicherten zugute. Dadurch wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein langfristig tragfähiges Fundament gestellt. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit einzelner Krankenkassen vergleichen. In Zukunft müssen die Kassen in deutlich stärkerem Maße als bisher gewohnt leistungsorientiert arbeiten und den Anforderungen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Sind die Mitglieder mit den Leistungen der Krankenkassen nicht zufrieden, können sie zu einer anderen Kasse wechseln. Das war eine wichtige Forderung der Union. Der individuellen Kassenwahl kommt damit eine erhebliche Bedeutung zu. Ein einheitlicher Beitragssatz bedeutet daher nicht, dass es keinen Wettbewerb mehr gibt.
Der paritätisch finanzierte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2009 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den die Versicherten tragen. Aus dem Gesundheitsfonds, in dem die Beiträge gebündelt werden, erhalten die Krankenkassen die so genannte Grundpauschale für jeden Versicherten zur Deckung ihrer Ausgaben. Darüber hinaus erhält die Kasse Zu- oder Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen.
Genau wie die Arbeitnehmer zahlen auch Rentner ab dem 1. Januar 2009 den allgemeinen Beitragssatz. Bisher zahlen rund 70% der Rentner einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie Mitglied in einer der so genannten Versorgerkassen (wie AOK oder Ersatzkassen) sind. Der neue Finanz-Verteilungsmechanismus, der so genannte morbiditätsabhängige Risikostrukturausgleich, sorgt dafür, dass Kassen mit vielen kranken oder überwiegend alten Patienten mehr Geld zur Verfügung steht, da ihre Aufwendungen natürlich über dem Durchschnitt liegen. Infolgedessen können die Allgemeinen Ortskrankenkassen mit Mehreinnahmen von rund 2,4 Milliarden Euro rechnen. Davon profitieren ältere und kranke Menschen, die beispielsweise bei der AOK Rheinland-Pfalz oder der AOK Berlin versichert sind, trotz des angehobenen Beitragssatzes. Bei rund 30 Prozent aller Rentner hingegen ist mit einer zusätzlichen Belastung zwischen 0,1 und 0,5 Prozent zu rechnen. Bei einer gesetzlichen Rente von ca. 1.200 Euro sind das zwischen 1,12 Euro und 6,00 Euro mehr im Monat - eine verträgliche Anhebung der Beitragskosten.
Wir wollen, dass auch weiterhin die Bürger eine adäquate Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen können. Dazu brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerichtet und effizient bereitstellt. Durch den Gesundheitsfonds erhält künftig jeder Bürger die notwendige medizinische Versorgung – unabhängig von Alter, Wohnort und Einkommen. Der medizinische Fortschritt kommt so allen zugute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB