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Frage von Andreas T. •

Frage an Michael Fuchs von Andreas T. bezüglich Finanzen

Ich gebe hier ein Mitteilung des Bundes der Steuerzahler wider.

Quelle: http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-49/_nr-459/i.html

Entfernungspauschale auf der Zielgeraden
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

Das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren gegen die Abschaffung der Entfernungspauschale geht in die letzte Runde. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Mittwoch, dem 10. September 2008 über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung.
Die prozessbevollmächtigten Anwälte werden für die Wiedereinführung der Entfernungspauschale plädieren und gleichzeitig die Frage stellen, ob 30 Cent je Entfernungskilometer noch ausreichen, um die anfallenden Kosten eines Pkw zu decken. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2007 abgeschafft. Die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte wurden damit kurzerhand zur Privatsache erklärt. Lediglich für Fernpendler wurde eine Härtefallregelung eingeführt. Erst Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer können nun lediglich wie Werbungskosten abgesetzt werden.

Der Bund der Steuerzahler hat sich gegen diese Praxis zur Wehr gesetzt und ein Musterverfahren auf den Weg gebracht. Nachdem mehrere Finanzgerichte die Streichung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte als verfassungswidrig eingestuft haben, hat sich auch der Bundesfinanzhof dieser Ansicht angeschlossen. Die Richter des Bundesfinanzhofs in München unterstrichen in ihrem Beschluss, dass es sich bei den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte um Werbungskosten handelt. Damit wäre die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrkosten verfassungsrechtlich geboten.

Wann wird die Bundesregierung eine erhöhte Pendlerpauschale beschließen, da sich die Fahrtkosten deutlich erhöht haben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Teuber,

nach wie vor steht die "Pendlerpauschale" auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Experten rechnen erst zum Jahresende mit einem Urteil aus Karlsruhe. Udo di Fabio, Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, warf in den Verhandlungen die Frage auf, ob die neue Regelung nicht eine viel stärkere Ungleichbehandlung als die alte Pendlerpauschale darstelle. Schließlich müssten Menschen, die Bereitschaftsdienste zu leisten haben, wie beispielsweise ein Polizist oder ein Feuerwehrmann, häufig in die Nähe ihrer Arbeitsstätte ziehen, um den anstrengenden Schichtdienst überhaupt leisten zu können. Liege nun der Arbeitsplatz im Ballungszentrum, müssten die betroffenen Arbeitnehmer höhere Mieten in Kauf nehmen, die sie zudem nicht steuerlich geltend machen können. Daher könne es, so argumentiert di Fabio, durchaus gerecht sein, Pendlern die Pauschale für den Weg zur Arbeit zu streichen.

Wie Sie sehen, ist diese Regelung höchst umstritten und es wird sicher schwierig sein, eine gerechte Lösung zu finden. Daher bleibt vorerst abzuwarten, wie sich die Bundesverfassungsrichter entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB