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Frage von Heinz-Günter B. •

Frage an Michael Fuchs von Heinz-Günter B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fuchs,
danke erstmal für Ihre Antwort zum Nichtraucherschutz, aber meine eigentliche Frage, warum der § 5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung nicht abgeschafft wird haben Sie mir nicht beantwortet. Somit gehe ich davon aus das es den Politikern egal ist was aus den Menschen/Wählern wird, die in Kneipen o.ä. arbeiten müssen. Hier wird doch gesagt "wenn Sie dort nicht arbeiten wollen können Sie ja gehen, es gibt genügend andere die Ihren Job hier übernehmen würden". Also hat der Bund doch gar kein Interessse wie in anderen europäischen Staaten den "arbeitenden Bürger" zu schützen.
Schade ich hatte geglaubt die Politiker würden sorgfälltiger mit Ihren Wählern umgehen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bersch,

Absatz 2 von §5 der Arbeitsstättenverordnung einfach abzuschaffen, klingt natürlich nach der einfachsten Lösung zur Förderung des Nichtraucherschutzes. Jedoch trifft dies nicht den Kern der Sache. Die Verordnung gilt für eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen. In der Konsequenz würde eine Abschaffung des Absatzes oft zu Fällen unverhältnismäßiger Härte und teils zu skurrilen Ergebnissen führen. Im Sinne der Verordnung gelten als Arbeitsstätte neben den "klassischen" Büroräumen auch Kasinos, Arbeitsunterkünfte, Baustellen, gewerblich genutzte Freiflächen und beispielsweise auch das Haus einer Privatperson, die Hauspersonal beschäftigt.

So dürfte der rauchende Hausherr in seinem eigenen Haus nicht mehr rauchen, wenn er dort Personal beschäftigt. So weit soll der Staat nicht in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen eingreifen. Statt Überregulierungswut sollte die Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit unter Beachtung des Schutzes von Nichtrauchern unser Handeln bestimmen. Unser Ziel ist ein ausgewogener Interessensausgleich zwischen schützenswerten Interessen der Angestellten, der Kunden und der Arbeitgeber. Damit wir diesem Ziel gerecht werden können, sollten wir die Ausnahmetatbestände des Abs. 2 aufrecht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB