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Michael Fuchs
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Frage von Stefan K. •

Frage an Michael Fuchs von Stefan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dr. Fuchs,

die Leugnung des Holocausts ist zurecht strafbar.

Die Leugnung der DDR- und Stasiverbrechen dagegen ist erlaubt und wird auch in Zukunft straffrei bleiben. Das ist eine Verhöhnung der Opfer des DDR-Regimes.

Wieso tun Sie als Bundestagsabgeordneter der CDU nichts gegen diese schreiende Ungerechtigkeit?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knoll,

selbstverständlich ist es richtig, daß die Leugnung des Holocausts gemäß § 130 Abs. 3 StGB strafbar ist. Die explizite Aufnahme in das Strafgesetzbuch läßt sich mit der historischen Einzigartigkeit dieses Verbrechens und der konkreten Gefahr des Wiederauflebens nationalsozialistischer Tendenzen begründen. Zuvor deckte der § 185 StGB die kollektive Beleidigung über die in Deutschland lebenden Juden, die Opfer nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen waren, ab. Ob dieser Paragraph auch analog für Kollektivbeleidigungen der politischen Opfer der ehemaligen DDR anwendbar ist, wurde jedoch von höchstrichterlicher Ebene bisher noch nicht endgültig entschieden.

Zweifelsohne sind die unschuldigen Toten, die willkürlich Inhaftierten und die unzähligen Drangsalierten unvergessen. Gerade gestern, am Tag des Mauerbaus, gedenkt insbesondere die Hauptstadt all derjenigen, die ihr Leben verloren, weil sie vor einem diktatorischen Einheitsstaat in die Freiheit entfliehen wollten. Berlin ist geprägt durch die Jahre der Teilung, durch die Mauer, die über vier Jahrzehnte das Stadtbild beherrschte. Sie ist eine traurige Besonderheit der Geschichte, die an vielen Punkten noch immer sichtbar ist und als Mahnung in Erinnerung gehalten wird.

Eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht jedoch nicht, darin stimmen Sie sicherlich mit mir überein. Daher halte ich es für wichtiger, dass wir uns jetzt um die Opfer der SED-Herrschaft kümmern. Daher haben wir 2007 die Opfer-Pension für ehemals in der DDR verfolgte und inhaftierte Menschen beschlossen. Ebenso wichtig ist aber auch die geschichtliche Aufarbeitung und Aufklärung, damit wir eine gemeinsame friedvolle Zukunft gestalten und erhalten können. Hier sind es meiner Ansicht nach besonders Studierende z. B. der Fachrichtungen Geschichte oder Rechtswissenschaften, die durch ihre wissenschaftlichen Arbeiten einen wichtigen Beitrag dazu leisten können. Insbesondere die so genannte Birthler-Behörde leistet aber in diesem Bereich die eigentliche Arbeit, die wir auch in Zukunft entsprechend unterstützen werden und zu würdigen wissen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB