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Michael Fuchs
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Frage von Marlene M. •

Frage an Michael Fuchs von Marlene M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

ich finde es unmöglich, wie Sie hier so ziemlich jede Forderung abwehren, die sich um eine Anpassung von ALG II an die gestiegenen Lebenshaltungskosten aussprechen.
Gleichzeitig finde Sie immer wieder Gründe, weshalb Abgeordnete auch in Aufsichträten sitzen sollten. Ich finde es sehr bedauerlich, wenn keine Arbeiter mehr im Bundestag sitzen bzw. kaum noch. So kann man m.E. nicht mehr von einer Volksvertretung sprechen. Meines Erachtens sind deshalb die Volksparteien von Mitglieder-und Stimmentzug bedroht.

Ich möchte Ihnen gerne www.wikipedia.de ans Herzen legen. Mit der Eingabe Sozialhilfe sehen Sie, dass der ALG II Satz der damaligen Sozialhilfe angepasst wurde.
Und das reicht aufgrund der Preissteigerungen einfach nicht mehr aus. 128 Euro für das Essen am Tag, die 2003 festgelegt wurden, sind 2008 nicht mehr 128 Euro.
Wann wollen Sie endlich den ALG II Satz der Lebenswirklichkeit anpassen?

Warum ist für so viele Dinge Geld da. Nicht aber für eine spürbare Anpassung des ALG II Satzes?
Ich habe 1.300 Bewerbungen geschrieben. Oftmals weigert sich die ARGE mir Bewerbungskosten zu erstatten.
So muss ich von den 351 Euro auch noch Bewerbungskosten bezahlen. Finden Sie das gerecht? Und warum bekommen Politiker Übergangsgelder usw. und ich muss nach einem langen Arbeitsleben zur ARGE?

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mayer

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Sehr geehrte Frau Mayer,

ALG II ist zur Sicherung der Grundversorgung gedacht. Gewiss ermöglicht diese Grundsicherung keinen großen Spielraum, jedoch versorgt es die Menschen mit den grundlegenden Mitteln zum Leben was ja auch der Name sagt. Wie das statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, lagen die Kosten für die Sozialhilfe 2007 bei 18,8 Milliarden Euro. Das waren 3,9 Prozent mehr als 2006. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderungen nahm sogar um 12,7 Prozent zu. Anhand der überdurchschnittlich gestiegenen Kosten für den Lebensunterhalt, die im letzten Jahr um 9,4 Prozent auf 740,1 Millionen Euro gewachsen sind, können Sie sehen, dass der Staat die allgemeine Preissteigerung bereits enorm abfedert.

Ein sehr gutes Beispiel stellt die Übernahme der Heiz- und Wohnkosten dar. Gerade hier sind die Kosten in die Höhe geschnellt. Jedoch sind dies Kosten, die nicht bei Ihnen ankommen. Der Staat schultert schon einen erheblichen Anteil. Zudem sollten Sie auch den eigentlichen Zweck des ALG II betrachten: Es dient dazu, den Lebensunterhalt sicherzustellen und zugleich Anreize für Erwerbsfähige zu schaffen, wieder eine Arbeit aufzunehmen. ALG II soll nicht als Ruhegeld verstanden werden und darf sich auch nicht zu einem solchen entwickeln. Selbstverständlich muß es aber auch zur Deckung der Lebenskosten ausreichen. Gegenwärtig halte ich dieses Kriterium jedoch für hinreichend erfüllt. Darüber hinaus wird der nächste Existenzminimumbericht, der der Bundesregierung im Herbst vorliegen wird, Klarheit bringen. Sollten die Bezüge nicht mehr den tatsächlichen Lebenshaltungskosten entsprechen, ist eine Anhebung des Regelsatzes unumgänglich.

Auf die Zusammensetzung des Bundestages und die Berufstätigkeit der Abgeordneten habe ich verständlicher Weise keinen Einfluss. Wie Sie der Berufsstatistik der Abgeordneten aber auch entnehmen konnten, ist die Zusammensetzung des Parlamentes vielfältig und facettenreich. Repräsentativität ergibt sich nicht nur aus der beruflichen Tätigkeit eines Abgeordneten, sondern vielmehr durch den regionalen Bezug des Abgeordneten zu seinem Wahlkreis.

Was Ihre Bewerbungskosten betrifft, so besteht eine jährliche Obergrenze für die Kostenübernahme. Durch einen Antrag auf Bewerbungskostenhilfe lässt sich Ihr Anspruch allerdings leicht klären, sofern Sie die entsprechenden Kriterien erfüllen. Hierfür müssen Sie Ihre Bewerbungsaktivitäten der ARGE entsprechend dokumentieren. Sie sollten dies noch einmal mit Ihrem Berater besprechen.

Anspruch auf Übergangsgeld haben alle Abgeordneten, die wieder in ihren alten Beruf zurück wollen. Die Höhe errechnet sich entsprechend der Zeit der Zugehörigkeit zum Parlament: Für jedes Jahr im Bundestag erhält ein Abgeordneter dann einen Monat der letzten Diät, maximal jedoch über einen Zeitraum von 18 Monaten. Dabei werden die Bezüge mit dem Gehalt des dann ausgeübten Berufes verrechnet, auch private Bezüge werden angerechnet. Zudem muss die Zahlung beantragt werden und erfolgt nicht automatisch.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB