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Michael Fuchs
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Frage von Heinz-Günter B. •

Frage an Michael Fuchs von Heinz-Günter B. bezüglich Gesundheit

Hallo und guten Tag Herr Fuchs,

warum gibt es nach dem Urteil des BGH in Karlsruhe in dem der Nichtraucherschutz gekippt wurde seitens des Bundes keine Initziative für ein Bundesgesetz indem wie in anderen europäischen Länder wie zB. Holland, Italien u. Frankreich, daß Rauchen in Kneipen sowie in allen öffentl.Gebäuden untersagt wird. Weshalb bemüht sich der Bund nicht den § 5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung abzuschaffen, damit die Menschen, die in Kneipen usw. arbeiten müssen besser gesundheitlich geschützt werden. Ich glaube hier in Deutschland ist es mittlerweile sowie in einer "Bananenrepublik" in der die Lobby mehr zählt als der wählende Mensch und warum soll ich noch zur Wahlurne gehen, wenn doch für mich wichtige Themen einfach vom den Herren in Berlin einfach ignoriert werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bersch,

ich bin der Meinung, dass wir keine bundeseinheitliche Regelung brauchen. In der Rechtssetzung gibt es zunehmend die Tendenz, den Bürger durch "gut gemeinte" Verbote und Beschränkungen zu bevormunden. Die Grundintention beim Nichtraucherschutz des Gesetzgebers ist es, die Nichtraucher zu schützen. Dies ist vom Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil mit Recht bestätigt worden. Nur muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, und zwar im Hinblick auf die Gaststättenkultur. Das Gaststättenrecht ist als Folge der Föderalismusreform allein Ländersache. Aus guten Gründen wurde das Gaststättenrecht in die Hoheit der Länder gegeben, um länderspezifische, regionaltypische Merkmale berücksichtigen und zulassen zu können, die in den meisten Fällen nur sehr schlecht auf ein anderes Bundesland übertragbar wären.

Das am 01.09.2007 in Kraft getretene Gesetz des Bundes regelt in ausreichendem Maße, dass in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Personenbahnhöfen des öffentlichen Eisenbahnverkehrs ein allgemeines Rauchverbot gilt. Um einen verbesserten Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz sicherzustellen, wurde die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Die bereits bestehende Rechtslage hatte den Arbeitgeber dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor dem Passivrauchen in seinem Unternehmen auszusprechen. Im Gesetz wird nun ein allgemeines Rauchverbot als geeignete Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift bezeichnet. Auch der Bundestag hat daraufhin ein Rauchverbot eingeführt und greift knallhart gegenüber Rauchern durch. Die geltenden Regelungen reichen meines Erachtens als gesetzliche Grundlage vollkommen aus.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs