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Michael Fuchs
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Frage von Karlheinz K. •

Frage an Michael Fuchs von Karlheinz K. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Fuchs,

mit der Novellierung der Gesundheitsreform-explizit der Krankenversicherung - steht uns ein Thema ins Haus, das der allgemeinen Bevölkerun noch gar nicht so bewusst ist.

Da sollen ab Januar die Krankenversicherungen einheitlich auf 16% Beitragssatz erhoben werden. Von Solidarität geprägter Gesundheitsreform ist die Rede, wenn es darum geht zukünftig die Gelder zur Finanzierung zu verteilen - nur - gelackmeiert ist wieder der "kleine Mann". Beamte und Bundestagsabgeordnete kochen nach wie vor ihr eigenes Süppchen.

Als Rentner bezahle ich z.Zt. einen Beitragssatz von 13,5 %. Als Alleinverdiener in der Familie bedeuten mir 2,5% mehr Beitrag
eine erhebliche Minderung meiner Altersbezüge. Das macht selbst eine angedeutete Rentenerhöhung in 2009 um 2% nicht wett.

Wie werten Sie das und wie werden Sie darüber abstimmen?

MfG
Karlheinz Knöll

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Knöll,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. August zum Gesundheitsfond, in der Sie mir verdeutlichen, dass auf Sie als Rentner mit dem neuen Gesundheitsfond neue Kosten zukommen. Es ist so, dass auch ohne den Start des Gesundheitsfonds Anfang 2009 auf die Versicherten Beitragssteigerungen zukommen würden. Eine mögliche Erhöhung der Arzthonorare um rund 2,5 Millarden, eine Aufstockung für die Krankenhäuser um 3 Milliarden und steigende Arzneimittelausgaben führen zu diesem Anstieg. Derzeit beträgt der Durchschnittssatz der Versicherten 14,92 Prozent.

Der Deutsche Bundestag hat bereits am 2. Februar 2007 über das Konzept zur Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt, am 17. Februar 2007 stimmte auch der Bundesrat zu. Der künftige einheitliche Beitrag hängt davon ab, wie die Verhandlungen um die Ärztehonorare, der Bund-Länder-Streit um die Krankenhausfinanzen und die ungeklärten Probleme mit den Rabattverträgen mit Arzneimitteln ausgehen. Spätestens am 1. November muss die Regierung den neuen Beitragssatz per Rechtsverordnung festlegen.

Das Bundesversicherungsamt wird den Kassen voraussichtlich im Dezember mitteilen, wie hoch ihre monatlichen Zuweisungen ausfallen. Dann werden die Kassen wissen, ob sie von ihren Mitgliedern vielleicht schon im Januar einen Zusatzbeitrag erheben müssen oder ob sie eine Prämie ausschütten können. Sie als Versicherter haben nämlich die Möglichkeit bei einer Beitragserhöhung zu kündigen. Momentan tun das wenige, weil sie sich bei der Vielzahl von Krankenkassen und deren Regelungen bezüglich der Beitragshöhe nicht auskennen. In Zukunft werden die Krankenkassen, die wirtschaftlich arbeiten und gleichzeitig ein breites Leistungsspektrum anbieten, die Gewinner der Reform sein. Somit wird Wirtschaftlichkeit belohnt, was ich sehr begrüße.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB