Frage an Michael Fuchs von Stefan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Dr. Fuchs,
ich gebe Ihnen hier einen weiteren Beweis für die fatalen Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes, dem ja auch katastrophaler Weise die CDU zugestimmt hat und das ja auch nochmal verschärft werden soll.
Quelle: http://www.civitas-institut.de/content/view/205/1/
„Antidiskriminierungsgesetz“: Bestraft wird schon die Gesinnung
Samstag, 12. Juli 2008
In Belgien wurde ein Unternehmer vom Europäischen Gerichtshof wegen Diskriminierung verurteilt, weil er in einem Interview sagte, er könne keine Marokkaner einstellen, weil seine Kunden dies nicht akzeptieren würden. Es gab keine marokkanische Bewerber und auch sonst niemanden, der sich diskriminiert fühlt. Allein die Gesinnung wurde verurteilt.
Es handelt sich somit um reine Gesinnungsjustiz, wie sie nur in diktatorischen Staaten üblich ist. Eine weitere Bestätigung für die berechtigte Kritik an der EU-Diktatur. Nach dem vorstaatlichen Naturrecht darf der Staat von seinen Bürgern nur die Einhaltung der Gesetze verlangen, sofern dies die Handlungen der Bürger betrifft. Ein Bürger der z.B. die Höhe der Steuern kritisiert und dies auch öffentlich macht, allerdings regelmäßig und pünktlich seine Steuern bezahlt, hält sich an das Gesetz und darf wegen seiner Meinung nicht verurteilt werden.
Beim sogenannten Antidiskriminierungsgesetz der EU ist das aber anders. Wenn ein Unternehmer, wie jüngst geschehen, in einer belgischen Zeitung in einem Interview mitteilt, er suche dringend Monteure, stelle aber keine Ausländer ein. „Ich muß mich nach den Forderungen meiner Kunden richten“. Seine Kunden würden aber ausländische Monteure nicht ins Haus lassen, wodurch er in einem Zwiespalt sei: „Wenn ich dann sage: ‚Ich schicke diese Leute doch vorbei’, dann werden die Kunden mir sagen: ‚Ich brauche diese Tür nicht unbedingt von Ihnen. Dann kann ich mein Geschäft schließen“. (Zitiert nach FAZ, vom 11.07.08. S. 13). Der Unternehmer stellt Türen und Garagentore her.
Wieso hat die CDU diesem Gesetz zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Knoll,
Deutschland ist seiner Verpflichtung nachgekommen, vier Richtlinien der Europäischen Union umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Durch diese EU-Richtlinien werden zahlreiche Bereiche unserer Rechtsordnung berührt. Aufgrund drohender Strafzahlungen ist die Umsetzung nun in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfolgt. Das AGG weist erhebliche Verbesserungen gegenüber dem in der letzten Legislaturperiode von Rot-Grün eingebrachten so genannten „Antidiskriminierungsgesetz“ auf. Es handelt sich bei dem nun im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz ganz ausdrücklich nicht um eine Übernahme des von Rot-Grün gewollten Antidiskriminierungsgesetzes, sondern um ein in seinem Regelungsgehalt erheblich optimiertes Gesetz.
Unmittelbar nach den Beratungen über das AGG im Koalitionsausschuss am 1. Mai 2006, bei denen schon detuliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen rot-grünen Gesetzentwurf erzielt werden konnten, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Verhandlungen mit dem Koalitionspartner aufgenommen, um weitergehende Änderungen durchzusetzen. Die Fraktionsspitze hat dabei wesentliche Änderungen erreicht, die das AGG deutlich verbessert haben. Die Änderungen orientierten sich an der Stellungnahme des Bundesrates und berücksichtigen somit auch die Anregungen der Länder. Was im ursprünglichen Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes an weit über die Richtlinien hinausgehenden Regelungen vorgesehen war, ist erheblich eingeschränkt worden. Dieser "reduzierten" Umsetzung der EU-Richtlinien konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 zustimmen.
Es ist jedoch kein Geheimnis, dass wir vom Parlamentskreis Mittelstand (PKM), dessen Vorsitzender ich bin, als Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion über den gefundenen Kompromiss enttäuscht waren. Bei der Abstimmung im Juni 2006 habe ich dem Gesetz deshalb nur unter größten Bedenken zugestimmt und hierzu eine entsprechende Erklärung abgegeben. Meiner Auffassung nach greift das AGG unverhältnismäßig stark in die Vertragsautonomie von Bürgern und Unternehmen ein. Diese Vertragsautonomie ist ein hohes Gut und ein wichtiges Fundament unserer freiheitlichen Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Mit dem AGG können trotz der richtigen Ziele und der erreichten Verbesserungen falsche Impulse in der Arbeitswelt gesetzt werden. Es ist sehr bedauerlich, dass die SPD-Fraktion während der parlamentarischen Beratungen nicht dazu bereit war, die zum Teil völlig unnötigen und viel zu detaillierten, bürokratischen Regelungen der EU-Richtlinien auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, so dass ich nur mit großem Vorbehalt dem Gesetz in seiner bestehenden Fassung zugestimmt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB