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Michael Fuchs
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Frage von Fritz S. •

Frage an Michael Fuchs von Fritz S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Fuchs,
mit großem Interesse habe ich ihr Interview "Die Gesetze des Marktes gelten Überall" warum sie Mindestlöhne verhindern wollen, in der TAZ gelesen. Aus lauter Begeisterung habe ich eine größere Kopie davon erstellt und in unserem Dorf am "Schwarze Brett " befestigt. Diese ihre Ansichten als Volksvertreter hielt ich für äußerst publizierens wert und sollte keinem Bürger vorenthalten werden.
Vor 15 Jahren waren die Arbeitnehmer noch Ressourcen heute sind sie lästige Kosten.
Das haben sie mit ihrem Interview eindrücklich bestätigt.
Welches Menschenbild liegt hier bei ihren Aussagen zu Grunde?
Wohin soll die Reise gehen ?
Das ganze hört sich für uns Bürger sehr hochnäsig aus ihrem Munde an (mir fällt leider kein eleganteres Wort hierzu mehr ein.)
Vielleicht sind wir/bin ich auch nur zu Dumm ? Sind wir natürlich nicht !
Gleichwohl fällt immer schwerer, diese schon an Zynismus grenzenden Aussagen und Handlungen ( sie sind ja nicht der einzige) zu ertragen.
Zu den vielen Facetten, die in den Diskussionen über den Text aufkamen, war unter anderem auch die Frage: Welche Gesetzte des Marktes, dies sie ja so sehr beschwören, (Siemens und AUB lässt aktuell grüßen), welche Gesetze des Marktes greifen bei der Festlegung der Abgeordnetengehälter? Und dies Frage speist sich nicht aus Neid, sondern aus purer Wissenslust.
Grüße Fritz Stüber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stüber,

vielen Dank für Ihre Frage. Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 EUR.

Nach wie vor halten wir von der Union die Besoldung eines Bürgermeisters als die richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Im Übrigen handelt es sich bei der Entscheidung nur um den Vollzug eines bereits 1995 beschlossenen Gesetzes.

Durch die Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst kam es nun zum Vorschlag, die Diäten nochmals zu erhöhen. In der öffentlichen Diskussion wurde dies aber nicht als eine logische Folge der Grundentscheidung für die Bürgermeister- bzw. Richterbesoldung als Orientierungsgröße verstanden. Stattdessen ist es als willkürliche Erhöhung wahrgenommen worden. Daher habe ich Verständnis für diese Auffassung und auch Ihre persönliche Ablehnung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB