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Michael Fuchs
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Frage von Ulrich E. •

Frage an Michael Fuchs von Ulrich E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Fuchs,

Sie sind einerseits gegen Mindestlöhne und auf der anderen Seite beklagen Sie sich das zb. Lebensmittel nach Ihrer Auffassung zu billig sind.
Jetzt frage ich Sie, wenn alles noch teurer wäre, wovon soll der Normalbürger höhere Preise bezahlen wenn er teilweise für Hungerlöhne arbeitet und hierzu mit immer höheren Belastungen und Abgaben konfrontiert wird.?
Das Problem hier im Land ist nicht der Mindestlohn sondern die Auslagerung von Arbeitsplätzen die dann in die Selbständigkeit geführt wurden als sogenannte Subunternehmer ohne irgendwelche Qualifikationen. Diese arbeiten für absolute Hungerlöhne am Bau. Firmen die früher 50 Mitarbeiter hatten haben heute noch 5 aber dafür 140 Subunternehmer. Ich als Unternehmer mit 6 Fest Angestellten kann bei den hohen Kosten nicht gegen solche Firmen konkurieren. sodass ich gezwungen sein werde zum Winter hin, viele zu entlassen. Der Fehler liegt nicht in der Tatsache dass wir Mindestlöhne brauchen sondern darin dass es versäumt wurde ein Gesetz zu erlassen das Aufträge nicht an Subunternehmer weiter gegeben werden können. Wenn ich bedenke dass ich durch diesen Umstand nur als Beispiel für das tapezieren und streichen von Rauhfasertapete als Malermeister weniger bekomme als vor 25 Jahren, da frage ich mich wie soll das weitergehen? Und in einem Punkt können Sie sicher sein wir werden in 20Jahren überschwemmt werden von Bürgern die so wenig Rente erhalten
dass Sie auf den Staat angewiesen sind um nicht zu verhungern.
Es gibt nur eine Lösung Mindestlöhne ja Weitervergabe von Aufträgen nein. Der den Auftrag in jeder Branche annimmt der muß Ihn auch ausführen so werden zwangsläufig auch in jeder Branche wieder vernünftige lebenfähge Vergütungen auch für den Unternehmer bezahlt sodas er Mindestlöhne spielend bezahlen kannn. Denn die Arbeit ist da Sie wird nur durch den Bestand von Subunternehmer verramscht. Durch Effekt würde der Staat höhere Steuern in Milliarden Höhe einehmen.

m.f.G
Malermeister Esser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Esser,

die Regierung will das Vergaberecht mittelstandsfreundlicher gestalten.
Dies betont sie in einem Gesetzentwurf vom 13.08.2008 ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/101/1610117.pdf ), durch den vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden soll. Auf überflüssige Vorschriften soll in Zukunft verzichtet und das Verfahren erleichtert werden. Zum einen soll die so genannte Mittelstandsklausel des GWB, die eine Vergabe nach Losen vorsieht, dadurch verstärkt werden, dass nur in Ausnahmefällen von einer Vergabe nach Losen abgewichen werden kann. Denn es kann nicht sein, dass der Generalunternehmer den mittelständischen Subunternehmern Preise und Konditionen diktiert und diese für Hungerlöhne arbeiten müssen. Ich kenne viele mittelständische Unternehmen, die beklagen, dass Auftragsvergaben wenig mittelstandsgerecht ausgestaltet werden. Bei der Auftragsvergabe im Interesse der mittelständisch strukturierten Wirtschaft muss darauf geachtet werden, dass die Nachteile des Mittelstandes bei der Vergabe der Aufträge ausgeglichen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB