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Michael Fuchs
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Frage von Peter S. •

Frage an Michael Fuchs von Peter S. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Dr. Fuchs,
ist es nicht beschämend, wenn einem nach vierzig Jahren Arbeit vom Arbeitsamt gesagt wird:, "Verkaufen Sie ihr Haus oder vermieten es, Alg 2 wird abgelehnt"? Können Sie die Stimmung in der Bevölkerung nachvollziehen, wenn jeder der nichts bezahlt hat Sozialhilfe bekommt, einer aber, der nicht aus Faulheit sondern durch Krankheit in diese Lage kommt nichts erhält? Ich find es einfach gesagt Betrug. Ich meine einer der seine Beiträge bezahlt hat, sollte eine Sicherheit haben. Ein Haus heisst doch für uns Arbeiter eine Verpflichtung ein Leben lang zu zahlen und auf vieles, auch Urlaub, zu verzichten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scherer,

natürlich kann ich ihren Ärger über die Vorgehensweise des Arbeitsamtes sehr gut verstehen. Es fällt schwer zu glauben, dass jemand, der nach vier Jahrzehnten fleißiger Arbeit seinen Arbeitsplatz verliert kein Arbeitslosengeld II bekommen soll. Mit Ihrer Arbeit haben Sie in diesen 40 Jahren erheblich zum Wohle des Landes beigetragen und somit natürlich ein Anrecht auf staatliche Unterstützung im Falle der Arbeitslosigkeit.

Das aktuelle Sozialrecht konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Mindeststandard in materiellem Recht, aus dem sich konkrete und einklagbare Leistungsansprüche bedürftiger Personen ergeben. Die Entscheidung über den Anspruch von ALG II fällt das Arbeitsamt nach Bedürftigkeitskriterien. Dabei wird vor allem das so genannte „Schonvermögen“ berücksichtigt: Ab bestimmten Vermögenswerten, in die auch z.B. der Besitz eines Eigenhauses fällt, wird der Anspruch auf ALG II reduziert bzw. sogar ganz abgesprochen. Wir von der Union haben auf unserem Parteitag in Dresden vor zwei Jahren bereits beschlossen, dass wir für eine deutliche Anhebung dieser Grenze sind, damit gerade der „einfache Mann“ bessere Aussichten auf den Erhalt von staatlicher Hilfe hat.

Nach Ihren Schilderungen erscheint es mir wie gesagt schwer nachvollziehbar, dass Sie keinen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben sollen. Daher würde ich Ihnen raten, noch einmal mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt zu sprechen, damit Ihr Fall möglicherweise noch einmal überprüft wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs