Frage an Michael Fuchs von Georg M. bezüglich Soziale Sicherung
Warum ist für die Diätenerhöhung Geld da, für eine Erhöhung der ALG II Sätze aber nicht?
Die Regierung hat die MwST um 3% erhöht. Ohne jeden Ausgleich für Arbeitslose.
Lebensmittel, öffentlicher Nahverkehr usw. ist teurer geworden.
Durch die Preissteigerungen, nimmt der Staat mehr Geld ein.
Kann er nicht mal dieses zusätzliche Geld den ALG II Empfänger zurück geben?
Warum werden 1 Euro-Jobber- wie ein Institut in Halle nun bekannt gab- massenweise im 1 Arbeitsmarkt eingesetzt? Ist im Gesetz nicht klar geregelt, dass diese in der Privatwirtschaft nicht eingesetzt werden dürfen?
Muss die CDU/CSU aus Ihrer Sicht Ihr Menschenbild gegenüber Arbeitsloen nicht korrigieren?
Was sagen sie zu den Arbeitslosenstatistiken? Es sollen ja Millionen Arbeitsloser gar nicht registriert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 EUR.
Nach wie vor halten wir von der Union die Besoldung eines Bürgermeisters als die richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Im Übrigen handelt es sich bei der Entscheidung nur um den Vollzug eines bereits 1995 beschlossenen Gesetzes.
Durch die Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst kam es nun zum Vorschlag, die Diäten nochmals zu erhöhen. In der öffentlichen Diskussion wurde dies aber nicht als eine logische Folge der Grundentscheidung für die Bürgermeister- bzw. Richterbesoldung als Orientierungsgröße verstanden. Stattdessen ist es als willkürliche Erhöhung wahrgenommen worden. Daher habe ich Verständnis für diese Auffassung und auch Ihre persönliche Ablehnung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB