Frage an Michael Fuchs von Rosemarie A. bezüglich Finanzen
Guten Tag, Herr Dr. Fuchs,
ich bin seit über 25 Jahren Mitglied der CDU und gehöre dem Stadtrat Mülheim-Kärlich an. Ich möchte Ihnen gerne den nachstenden Text, den ich als Leserbrief an die Rhein-Zeitung geschickt habe, zur Kenntnis bringen:
Dass unsere Volksvertreter anständig entlohnt werden müssen, steht außer Frage. Meines Erachtens sind sie auch nicht zu hoch bezahlt, wenn man die Bezahlung vergleichbarer Jobs in der freien Wirtschaft zum Vergleich heranzieht. Ist es der Koalition aber überhaupt nicht bewusst, wie ihre Vorgehensweise (nach der Anhebung im Januar schon wieder eine Erhöhung, aus welchem Grund auch immer), die jegliches Gespür und Fingerspitzengefühl vermissen lässt, bei ihren (Noch-)Wählern ankommt?
Wenn es nach mir ginge, könnten die Diäten noch höher sein, wenn es die Damen und Herren endlich einmal wagen würden, das offensichtlich heiße Eisen Altersvorsorge anzupacken. Es ist den Abgeordneten sehr wohl zuzumuten, selbst für ihr Alter vorzusorgen, wie es "Otto Normalverbraucher" auch tun muss. Die eigentlichen Diäten sind nämlich weniger das Problem, sondern die immensen Zahlungen für die Abgeordneten im Ruhestand, besonders unter dem Aspekt, wie schnell man im Gegensatz zur werktätigen Bevölkerung Anrechte dafür erwirbt.
Das muss schnellstens geändert werden. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben doch vorgemacht, wie´s geht.
Vielleicht haben Sie ja den Mut, genau wie Ihr Kollege aus der SPD, gegen diese Erhöhung zu stimmen?
Miit freundlichen Grüßen
R. Acher
Sehr geehrte Frau Acher,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 EUR.
Nach wie vor halten wir von der Union die Besoldung eines Bürgermeisters als die richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Im Übrigen handelt es sich bei der Entscheidung nur um den Vollzug eines bereits 1995 beschlossenen Gesetzes.
Durch die Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst kam es nun zum Vorschlag, die Diäten nochmals zu erhöhen. In der öffentlichen Diskussion wurde dies aber nicht als eine logische Folge der Grundentscheidung für die Bürgermeister- bzw. Richterbesoldung als Orientierungsgröße verstanden. Stattdessen ist es als willkürliche Erhöhung wahrgenommen worden. Daher habe ich Verständnis für diese Auffassung und auch Ihre persönliche Ablehnung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB