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Michael Fuchs
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Frage von Konrad W. •

Frage an Michael Fuchs von Konrad W. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

Sie haben sich in den Medien vehement gegen die Rentenerhöhung
von 1,1 % ausgesprochen, wobei nach Abzug des Pflegebeitrags nur
noch 0,85 % übrig bleiben. Man kann sich u. U. diser Meinung
anschließen, wenn bei allen Altersbezügen gespart werden sollte.

Aber wo war Ihr Aufschrei bei der letzten Diäten-/ Pensionserhöhung
der Bundestagsabgeordneten um über 9% in 2 Jahren, der Sie in namentlicher Absstimmung zugestimmt haben?

Wo war Ihr Protest bei der anstehenden Pensionserhöhung der
Beamten um über 6% in den nächsten beiden Jahren?

Wo ist Ihr vehementer Protest gegen die nun vorgesehene nochmalige
Däten-/Pensionserhöhung der MdBs um weitere gut 6% ?

Ist dies der Beitrag der Großen Koalition zur Solidarität ?

Wie hoch ist eigentlich der Beitragssatz der Beamten und MdBs zur Pflegeversicherung ?

Suchen Sie eigentlich immer noch Gründe zur Politikerverdrossenheit ?

Können Sie sich vostellen, dass die Koalition in ähnlich kurzer Zeit auch die opulente Pensionsversorgung der Abgeordneten ändert ?

Wir haben Sie und Ihre Partei bei den letzten Wahlen immer unterstützt. Das wird in Zukunft, falls wir überhaupt zur Wahl gehen, mit Sicherheit nicht mehr der Fall sein.
MfG
Konrad Willwert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Willwert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 EUR.

Nach wie vor halten wir von der Union die Besoldung eines Bürgermeisters als die richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Im Übrigen handelt es sich bei der Entscheidung nur um den Vollzug eines bereits 1995 beschlossenen Gesetzes.

Durch die Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst kam es nun zum Vorschlag, die Diäten nochmals zu erhöhen. In der öffentlichen Diskussion wurde dies aber nicht als eine logische Folge der Grundentscheidung für die Bürgermeister- bzw. Richterbesoldung als Orientierungsgröße verstanden. Stattdessen ist es als willkürliche Erhöhung wahrgenommen worden. Daher habe ich Verständnis für diese Auffassung und auch Ihre persönliche Ablehnung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB