Frage an Michael Fuchs von Antje S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
die Diäten der Bundestagsabgeordneten sind gerade erst erhöht worden. Jetzt wollen sich die Bundestagsabgeordneten die nächste Erhöhung ihrer Bezüge gönnen. Dazu der Artikel unter http://www.welt.de/politik/article1968314/Diaetenerhoehung_ist_mehr_als_Hartz-IV-Regelbezug.html :
Diätenerhöhung ist mehr als Hartz-IV-Regelbezug
Die Fraktionen von Union und SPD haben sich geeinigt: Um weitere sechs Prozent sollen die Diäten der Abgeordneten im Bundestag steigen. Die jüngste Anhebung war erst vor einem halben Jahr beschlossen worden. FDP, Grüne und Linke sind empört.
Union und SPD wollen die im November angehobenen Diäten für die Bundestagsabgeordneten zusätzlich um gut sechs Prozent erhöhen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, bestätigte in Berlin eine entsprechende Einigung der Koalitionsfraktionen. Demnach wird der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Bezüge der Parlamentarier übertragen.
Röttgen verwies zusätzlich darauf, dass bereits vor einiger Zeit eine Anhebung beschlossen worden sei, die Diäten auf das Besoldungsniveau eines Bundesrichters anzuheben. Unter dem Strich würden zum 1. Januar 2009 die Abgeordneten 278 Euro, und ein Jahr später 213 Euro mehr erhalten. Die Gesamthöhe der Diät beträgt den Angaben zufolge dann Anfang kommenden Jahres 7946 Euro und ein Jahr darauf 8159 Euro.
Die Opposition kritisierte die geplante Anhebung scharf. Die Diätenerhöhung sei die Konsequenz eines schlechten Gesetzes, das Ende 2007 gegen die Stimmen der Grünen durchgeboxt worden sei, erklärte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck. „Bei unserer Ablehnung bleibt es.“ Sein FDP-Kollege Jörg van Essen forderte einen „Systemwechsel bei der Abgeordnetenversorgung“. Eine Koppelung der Diäten an die Beamtengehälter habe die FDP immer abgelehnt. Stattdessen sollten die Diäten von einer Kommission beim Bundespräsidenten festgesetzt werden.
Finden Sie diese Erhöhung auf Steuerzahlerkosten richtig?
Sehr geehrte Frau Schulz,
vielen Dank für Ihre Frage. Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 EUR.
Nach wie vor halten wir von der Union die Besoldung eines Bürgermeisters als die richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Im Übrigen handelt es sich bei der Entscheidung nur um den Vollzug eines bereits 1995 beschlossenen Gesetzes.
Durch die Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst kam es nun zum Vorschlag, die Diäten nochmals zu erhöhen. In der öffentlichen Diskussion wurde dies aber nicht als eine logische Folge der Grundentscheidung für die Bürgermeister- bzw. Richterbesoldung als Orientierungsgröße verstanden. Stattdessen ist es als willkürliche Erhöhung wahrgenommen worden. Daher habe ich Verständnis für diese Auffassung und auch Ihre persönliche Ablehnung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB