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Frage von Thomas S. •

Frage an Michael Fuchs von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs!

Ich bedanke mich für die Antwort auf meine Anfrage vom 12.04.08.

Leider muss ich feststellen, dass Sie auf die in dieser Anfage ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_michael_fuchs-650-6035--f106410.html#frage106410 ) enthaltenen Fragen 1) und 3) nicht einmal ansatzweise eingehen, so dass ich diese leider als unbeantwortet erkennen muss.

Darf ich Sie bitten, auf diese konkret gestellten Fragen bitte ebenso konkret zu antworten?

Da ich meine Frage 2) als leider auch unzureichend beantwortet erkennen muß, möchte ich diese präzesieren:

Frage 4) Wie sollen Empfänger eines nicht an die Inflation angepassten ALG 2 die derzeit stark steigenden Preise von wichtigen Mitteln des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Energie) bewältigen?

Ihr Engagement für solide Finanzen und eine lebenswerte Zukunft userer Kinder ist ehrenhaft, wenn Sie dies konsequent und nachvollziehbar in Ihrer politischen Arbeit erkennen lassen.

Frage 5) Ist Ihnen jedoch bewusst dass ca. jedes 7. derzeit in Deutschland lebende Kind von Armut betroffen ist?

Zitat aus dem Mitte November 2007 erschienen Kinder-Report 2007 des Deutschen Kinderhilfswerks: "Seit der Einführung dieses ALG 2 hat sich die Zahl der auf Sozialhilfe oder Sozialgeld angewiesenen Kinder auf mehr als als 2,5 Millionen verdoppelt. Heute ist jedes 6. Kind unter 7 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen." ( http://www.kinder-armut.de/ )

Spiegel-online, August 2007: "Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland geht an vielen Familien spurlos vorbei. Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen leben fast zwei Millionen Kinder in Deutschland von Hartz IV - so viele wie nie zuvor." ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,500202,00.html )

Erkennen Sie den dringenden Handlungsbedarf?

Frage 6) Worauf stützt sich Ihre Zuversicht, dass der aktuelle Arbeitsmarkt die sozialen Verhältnisse bessert, wenn besonders die Anzahl der niedrig entlohnten Beschäftigung überproportional steigt?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schüller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfragen. Zu Punkt 2 und 4 möchte ich Ihnen erläutern, dass die Hartz-IV-Regelsätze der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe unterliegen. Diese statistischen Daten sind Ihnen aus den Nachrichten als der berühmte Einkaufskorb bekannt. Diese durchschnittlichen Lebenshaltungskosten sind Grundlage für eine turnusgemäße Anpassung der Regelsätze. Das passiert alle fünf Jahre. Steigen die Kosten für die privaten Haushalte in diesem Zeitraum, wird selbstverständlich auch die Grundsicherung entsprechend angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen. Darüber hinaus sollten Sie nicht vergessen, dass zu den Hartz-IV-Regelleistungen auch die Erstattung der Kosten der Unterkunft. Damit sind also die Energie- und Heizkosten abgedeckt.

Zu Ihrer Frage 5: Kinderarmut ist – leider – ein Thema in unserem Land und selbstverständlich sind mir die entsprechenden Berichte hierzu bekannt. Die unionsgeführte Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine Verbesserung der Situation ein. Mit dem neuen Kinderzuschlag werden wir schon in diesem Jahr rund 250.000 Kinder aus der Sozialhilfe holen. Durch den Kinderzuschlag wird verhindert, dass Eltern allein wegen des Unterhalts für ihre Kinder Arbeitslosengeld II- bzw. Sozialgeld-Leistungen beantragen müssen.
Der Zuschlag kann bis zu 140 Euro pro Monat pro Kind betragen. Er wird bei der Familienkasse beantragt, die auch das Kindergeld auszahlt. Bis zu welchem Einkommen Familien den Kinderzuschlag erhalten können, hängt von der Höhe der Miete und den Ansprüchen auf so genannte „Mehrbedarfe“ (etwa für Schwangere oder Alleinerziehende) ab. Höhere angemessene Mieten oder besondere Mehrbedarfe verschieben den Einkommensbereich, in dem Kinderzuschlag gezahlt werden kann, nach oben; niedrigere Mieten verschieben ihn nach unten.
Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, wird der Mehrbedarf anerkannt. Dieser beträgt 36 % der maßgebenden Regelleistung, wenn die Person mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt. Der Mehrbedarf beträgt 12 % der Regelleistung für jedes Kind, höchstens jedoch 60 % der maßgebenden Regelleistung, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der ersten Berechnung ergibt.
Dies sind alles sehr komplizierte Berechnungen. Aber ich möchte Ihnen versichern, dass wir uns der besonderen Verantwortung für die Kinder gerade in sozial schwächeren Familien bewusst sind. Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft, und selbstverständlich werden wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass jedes Kind in unserem Land in einem guten und gesunden Umfeld aufwachsen kann und die bestmögliche Ausbildung erhält.

Um auf Ihre Fragen 1 und 3 zurück zu kommen: die rot-grüne Bundesregierung hat uns nach sieben Jahren Kanzler Schröder einen Berg Schulden vererbt. Der Schuldenberg von Bund, Ländern und Gemeinden liegt bei 1.500 Milliarden Euro. Das sind umgerechnet über 17.500 Euro Schulden für jede Bürgerin und jeden Bürger. Die Bundesregierung hat 2006 mit der konsequenten Konsolidierung des Haushalts begonnen. Gleichzeitig haben wir ein 25-Milliarden-Programm gestartet, um Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu setzen und Zukunftsbereiche wie Bildung und Familie zu stärken. Mit großer Disziplin und wirtschaftlicher Klugheit ist es uns gelungen, den Haushalt wieder in gefestigte Bahnen zu lenken und dieses Konsolidierungskonzept wirkt. Bereits 2006 hielt Deutschland erstmals seit 2002 wieder die europäischen Stabilitätskriterien ein. 2007 nimmt der Bund weniger neue Schulden auf als er Geld für Investitionen ausgibt. Dies gelang das letzte Mal vor sechs Jahren. Und spätestens im Jahr 2011 wollen wir einen ausgeglichenen Bundeshaushalt erreichen.

Diese positiven Entwicklungen werden uns nicht dazu verleiten, uns auszuruhen. Sie geben uns vielmehr den Mut, unseren Reformkurs beizubehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs, MdB