Portrait von Michael Fuchs
Michael Fuchs
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Michael Fuchs zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Antje S. •

Frage an Michael Fuchs von Antje S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

am Donnerstag sollen Sie im Bundestag über die Gesetzesnovellierung des §1666, BGB abstimmen. Diese Novellierung hilft den Kindern, die von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden nicht. Denn bereits in der Begründung steht, daß die Jugendämter und Familiengerichte die jetzigen Gesetze nicht ausreichend umgesetzt haben. Durch die beispielhafte Aufzählung der Eingriffsmöglichkeiten (§ 1666 Absatz 3 BGB) soll dem abgeholfen werden. Dafür ist jedoch keine Gesetzesänderung nötig. Die Familiengerichte können mit der jetzigen Gesetzeslage bereits früher eingeschaltet und tätig werden

Warum also diese Novellierung? Sie schwächt das Recht der Eltern, so wie es der Artikel 6 GG vorsieht. Im Detail entmündigt diese Novellierung sogar alle Eltern, indem das Tatbestandsmerkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" in der Generalnorm des § 1666 BGB Absatz 1, entfällt. Durch die Orientierung ausschließlich am „Kindeswohl“ wird im Zweifel die Beweislast umgekehrt. Jetzt müssen Eltern vor dem Gericht begründen und beweisen, daß sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen haben, das Erziehungsgrundrecht wird in das Ermessen des Richters oder der Jugendämter gestellt. Damit wird faktisch erreicht, was mit der Aufnahme von eigenen „Kinderrechten“ in das Grundgesetz erreicht werden sollte.

Eltern sollen erziehen müssen, wie es dem Wohl des Kindes entspricht, welches wiederum der Staat und seine Instanzen interpretieren

Vor diesem - sozialistischen - Hintergrund dieser Novelle bitten wir Sie am Donnerstag gegen diese Novellierung zu stimmen.

Wie werden Sie sich entscheiden?

Portrait von Michael Fuchs
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Deutsche Bundestag hat die Neuregelung des §1666 BGB in seiner Sitzung am 24. April 2008 einstimmig beschlossen. Die Beweggründe, die mich veranlasst haben, dafür zu stimmen, möchte ich Ihnen kurz darlegen.

In der bisherigen Praxis hatten wir eine Vorschrift, nach der die Gerichte nur dann eingeschaltet wurden, wenn es kein anderes Mittel mehr gab, als den Entzug der elterlichen Sorge. Das ist der schärfste Eingriff in eine Familie, den es überhaupt geben kann. Deshalb ist es unser Anliegen, Möglichkeiten zu schaffen, um frühzeitig korrigierend einzuschreiten. Durch die Neuregelung wurde das "elterliche Erziehungsversagen" als Voraussetzung für ein gerichtliches Eingreifen gestrichen. Das finde ich richtig, denn "Erziehungsversagen" erweckt den Eindruck, dass die Eltern etwas falsch gemacht haben, dass sie versagt haben. Damit blockierte man jedwede Zusammenarbeit mit den Ämtern. Nunmehr wurde diese Hürde für ein gerichtliches Eingreifen gesenkt und ermöglicht damit eine frühere Anrufung der Familiengerichte. Im Gesetz sind außerdem jetzt die Rechtsfolgen konkretisiert. Dieser Vorschlag hat in den Stellungnahmen der im Vorfeld bereits beteiligten Länder und Verbände breite Zustimmung gefunden. Die Gerichte können künftig stärker als bisher von den verschiedenen, unter der Schwelle der Sorgerechtsentziehung stehenden Instrumenten Gebrauch machen. Das Gesetz zählt in diesem Zusammenhang beispielhaft das an die Eltern gerichtete Gebot auf, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen oder für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.

Nach Artikel 6 Abs. 2 und 3 GG sind zwar Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Dieses sog. Elternrecht ist jedoch nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern gleichermaßen auch eine Verpflichtung der Eltern. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang wiederholt klargestellt, dass das "Elternrecht" maßgeblich dem Kindeswohl diene und wesentlich ein Recht im Interesse des Kindes sei, das auf Schutz und Hilfe angewiesen ist. Insofern kann man also auch von einem treuhänderischen Recht sprechen.

Die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte, die anders als Jugendämter verpflichtend auf die Eltern einwirken können, kann dazu ganz wesentlich beitragen, ich möchte Ihnen Ihre Sorge nehmen, dass Eltern dadurch "entmündigt" werden. Uns als Union ist es sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass in den allermeisten Fällen die Eltern ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen und die Kinder liebevoll betreuen und versorgen, dabei soll es auch bleiben. Es handelt sich um wenige Ausnahmen, in denen sich die Lage für die Kinder immer mehr zuspitzt. In diesen Fällen aber muss der Staat eingreifen können, um das Wohl des Kindes zu schützen.

Das Gesetz stellt daher eine ausgewogene Lösung zwischen Elternrecht einerseits und der Schutzpflicht des Staats gegenüber Kindern andererseits dar. In diesem Sinne hat es auch bei den Kirchen große Zustimmung gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB