Frage an Michael Fuchs von Jaqueline R. bezüglich Recht
guten tag,
im neuen BKA-Gesetz ist die Video-Ausspähung von Wohnungen geplant, trotz (scheinbarer) terroristischer bedrohung scheint mir die ausspähung von wohnung doch sehr weit zu gehen und mich würde interressieren wie dein standpunkt dazu ist.
mfg jaqueline rademacher
Sehr geehrte Frau Rademacher,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen den Referentenentwurf zum "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten" (das so genannte BKA-Gesetz) an. Darin ist unter anderem die Möglichkeit zur visuellen Wohnraumüberwachung enthalten. Mit der Gesetzesnovelle ist lediglich geplant, das Bundeskriminalamt mit Befugnissen auszustatten, die die Polizei in den Ländern in der Regel schon längst besitzt. Das Problem ist nämlich momentan, dass das BKA zum Beispiel bei terroristischen Gefahren nur dann tätig werden kann, wenn schon etwas passiert ist. Sie stimmen mir sicherlich darin zu, dass dieser Zustand eine für unsere Sicherheit unbefriedigende Situation ist. Das BKA braucht Befugnisse, um Anschläge und andere schwerwiegende Gefahren verhindern zu können.
Sollte es in diesem Zusammenhang unausweichlich sein, zur Abwehr dringender Gefahren Wohnraum zu überwachen, weil sich ein Verdächtiger darin aufhält, so wird dies an hohe Bedingungen geknüpft sein -- wie zum Beispiel der Verdacht auf besonders schwere Straftaten. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass die Wohnraumüberwachung nur dann zulässig ist, wenn der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung eingehalten wird. Das ist auch für das neue BKA-Gesetz eine unveränderbare Maßgabe.
Daher an dieser Stelle Entwarnung: Wie das Gesetz am Ende auch immer aussehen wird - die massenhafte Wohnraumüberwachung unbescholtener Bürger wird ein Schreckgespenst bleiben, aber keine Wirklichkeit werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB