Frage an Michael Fuchs von Dr. med. Klaus R. bezüglich Gesundheit
Zur Stzammzellenforschung:
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
alljährlich werden in Deutschland zigtausende Embryonen abgetrieben - straffrei auf Bundestagsbeschluss. Warum werden diese Embryonen nicht für die Stammzellforschung freigegeben? In meinen Augen ist dies ein doppelte Moral. Ich bin der Meinung, hier ist eine klare Linie erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klaus Reichel
Sehr geehrter Herr Dr. Reichel,
haben Sie dank für Ihre Frage.
Die Union ist und bleibt eine christliche Partei. Unsere Wurzeln liegen im christlichen Menschenbild. Daher steht für uns die unantastbare Würde des Menschen außer Frage. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Daher ist die Würde des Menschen auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das gilt auch das noch nicht geborene Leben und unseren kritischen Umgang mit den sich weiter entwickelnden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik. Wir treten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein. Mit den hohen Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibung ergeben, finden wir uns nicht ab. Wir müssen den Frauen (und Männern) dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden.
Die biomedizinische Forschung bietet Lösungen für Zukunftsprobleme und trägt wesentlich zur Heilung von Krankheiten und Linderung bei. Chancen und Risiken sind gewissenhaft abzuwägen. Die Achtung der unantastbaren Würde des Menschen hat für uns von der Union Vorrang vor der Freiheit der Forschung und der Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit. Wir wollen die Beibehaltung des konsequenten Embryonenschutzes und wenden uns gegen verbrauchende Embryonenforschung. Dafür setzen wir uns auch auf europäischer und internationaler Ebene ein. Das Klonen von Menschen lehnen wir ab.
Darum hat auch bei der Stammzellgesetzgebung für uns die Achtung der Menschenwürde oberste Priorität. So wurde 2002 mit der Stichtagsregelung für die Einführung humaner embryonaler Stammzellen ein Kompromiss gefunden. Dieser Stichtag ermöglicht zum einen, dass in Deutschland Stammzellenforschung betrieben wird, zum anderen wird jedoch verhindert, dass durch die Arbeit und Veranlassung deutscher Forscher neue Embryonen im Ausland zerstört werden. Der Kern des Gesetztes lautet: Von Deutschland darf kein Anreiz zur Erzeugung und zum Verbrauch von Embryonen ausgehen!
In dieser Hinsicht sind die neuesten Publikationen zur Reprogrammierung somatischer Zellen von Thomson und Yamanaka für die Stammzellforschung ein großer Erfolg. Erstmals ist es gelungen, ohne den Verbrauch humaner Embryonen humane pluripotente Stammzellen zu etablieren. Dies bedeutet, dass wir am Anfang einer Entwicklung stehen, die künftig den Bedarf von aus Embryonen gewonnenen Stammzellen für Forschungszwecke vermeidet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB