Frage an Michael Fuchs von Frank D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Michael Fuchs MdB,
ich möchte mich bei Ihnen für die Antwort recht herzlich bedanken. Aber ich muß da leider noch eine Frage anhängen. Verstehe ich sie da richtig, das sie für sich einen angemessenen Lohn einfordern während sie von anderen erwarten so zu sagen " für ein Butterbrot zu arbeiten"? Was ist denn eigentlich aus dem Wahlversprechen Ihrer Partei geworden, die Abgeordnetendiäten neu zu ordnen und in diesem Zusammenhang auch die Altersvorsorge auf eigene Füße zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen und ein gesegnetes Fest, sowie ein erfolgreiches 2008
wünscht ihnen
Frank Danz
Sehr geehrter Herr Danz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne erläutere ich Ihnen meine Äußerung. Für mich ist eines der wichtigsten Ziele, Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten und langfristig zu sichern. Ein staatlicher Mindestlohn ist hier das falsche Signal. Die Massenentlassungen in der Post-Branche zeigen dies in aller Deutlichkeit. Daher werde ich mich auch weiter gegen einen staatlich geregelten, flächendeckenden Mindestlohn und für den Erhalt der Tarifautonomie aussprechen.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Abgeordnetendiäten möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich persönlich für eine Neuordnung der Abgeordnetendiäten und der Altersentschädigung stark gemacht habe. Ein entsprechender Gesetzesentwurf hat jedoch im Parlament keine Mehrheit erhalten. Bei der zum 1. Januar 2008 erfolgten Diätenerhebung handelt es sich um die erste Erhöhung seit fünf Jahren. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichtet. An die Diätenerhöhung ist eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt. Zwar erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach wie vor eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung, im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist diese voll zu versteuern. Private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.
Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung auf ein anderes (privates) System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftige Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine Umstellung der Altersversorgung der Abgeordneten auf Versicherungsbasis ist demnach nicht kostengünstiger.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB