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Michael Fuchs
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Frage von Arnold D. •

Frage an Michael Fuchs von Arnold D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

wie simpel doch Politik ist !
Sie äußerten sich zu den Managerbezügen unter anderem wie folgt: Dies sind doch Eigentumsrechte.

Toll, bei den Managern sind also alle Bezüge Eigentumsrechte. Und was haben Sie damals im Jahre 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz mit Ihrer Partei mitbeschlossen ?

Das die Eigentums- und/oder Bestandsrechte oder auch Anspruchsrechte, die bis dahin z.B. bei der Betriebsrente erworben wurden, einfach rückwirkend ohne "Eigentumsschutz" gekürzt werden, indem der Krankenversicherungs und Pflegeversicherungssatz in voller Höhe erhoben wird.
Wissen Sie eigentlich, was einem "kleinen" Betriebsrenter nach Versteuerung der Betriebsrente und diesen Sozialabgaben in voller Höhe, noch übrig bleibt ?
Solange solche Beliebigkeit in der Politik möglich ist, ist für die Bürger alles dem Zugriff des Staates preisgegeben, was eher ein Zeichen einer Diktatur als einer Demokratie ist.
Aber bei den Managern sind es Eigentumsrechte !!!???!!
Überlegen Sie sich mal, was die Politik in den letzten Jahren bezüglich Gerechtigkeit und Verlässlichkeit angerichtet hat.

mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dreis,

die Bundeskanzlerin hat auf dem CDU-Parteitag in Hannover deutlich gesagt: das Versagen von Spitzenkräften der deutschen Wirtschaft mit Abfindungen in schwindelerregender Höhe zu "vergolden", untergräbt das soziale Gleichgewicht in unserer Gesellschaft. Dem stimme ich voll und ganz zu.

In erster Linie regeln die Unternehmen die Bezüger der Manager selbst. Über die entsprechenden Verträge entscheiden also Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften gemeinsam. In Familienunternehmen entscheiden die Eigentümer bzw. die Eigentümerversammlung über die Entlohnung ihrer Spitzenangestellten.In Kapitalgesellschaften ist es Aufgabe des aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzten Aufsichtsrates, eine angemessene Vergütung sicherzustellen und maßlose Gehälter oder Abfindungen zu verhindern. Diese Form der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite hat sich in der Praxis bewährt.

Bei der Debatte um Managergehälter sollten wir keine neue Neiddebatte heraufbeschwören. Im Aktiengesetz ist klar festgelegt, dass sich die Managervergütung an der Situation des Unternehmens und der Verantwortung des Managers orientieren muss. Fälle von Missmanagement und hohen Abfindungen werden immer wieder Anlass zur Diskussion geben über die angemessene Höhe von Managervergütungen. Es gilt, Augenmaß zu wahren. Dennoch dürfen wir nicht übersehen, dass Deutschland ein offener und erfolgreicher Wirtschafts- und Finanzstandort ist. Mit gesetzlich festgeschriebenen Gehaltsgrenzen erweisen wir dem Standort Deutschland einen Bärendienst.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB