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Frage von Lorenz B. •

Frage an Michael Fuchs von Lorenz B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Widerstand in der CDU gegen Post-Mindestlohn

http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/829570.html

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

In der Union werden ja bekanntermassen Mindestlöhne ziemlich kritisch gesehen. Speziell bei den Postdiensten gibt es grosse Vorbehalte wegen Einschränkung des Wettbewerbs durch Mindestlöhne.

Hier also meine Frage an sie:

Ist die STVO nicht auch sehr störend für den Wettbewerb bei den Postdiensten und sollte diese zur Förderung des Wettbewerbs nicht auch liberalisiert werden?

Denn wenn der Postbote mit 100 kmh durch Stadt rasen könnte, rote Ampeln, Fussgänger und Einbahnstrassen ignorieren dürfte, dann wäre das doch auch ziemlich gut für den Wettbewerb. Was gut für den Wettbewerb ist, das ist gut für uns alle. Wer pro Manntag die meisten Briefe verteilen kann, wer also am schnellsten unterwegs ist, kann am billigsten anbieten und sollte im Sinne der Wettbewerbs der Gewinner sein.

Die STVO schränkt ebenso wie die Mindestlöhne den Wettbewerb ein. Alle Postdienstanbieter müssen sich an STVO halten und können somit nicht mehr über die Optimierung der Zustellgeschwindigkeit konkurrieren.

Kann es sich die Union leisten, derart wettbewerbsverzerrende, wenn nicht sogar kommunistische Regelungen, wie z.B. die STVO, ungeprüft weiter bestehen zu lassen, wenn man doch die Chance hat, durch eine Liberalisierung den Wettbewerb zu fördern?

Btw, kennen SIe den ersten Paragraphen der STVO?

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Warum wird so ein Paragraph im Strassenverkehr als notwendig erachtet, aber nicht in der Wirtschaft?

Mfg
Lorenz Birnthaler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Birnthaler,

haben Sie Dank für Ihren Beitrag vom 08.12.07, in dem Sie auf den Post-Mindestlohn eingehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen erst heute antworte.

Natürlich ist die Straßenverkehrsordnung kein Hindernis für Wettbewerb. Sie zählt zu den zivilrechtlichen Grundlagen unserer Gesellschaft und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Dies gilt für Autofahrer,
Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen, um somit aktiv zur Vermeidung von Unfällen beizutragen.
Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn stellt dagegen einen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Im Falle der Post handelt es sich jedoch um einen "Monopolverlängerungsvertrag", mit dem der
Branchen-Riese versucht, inländische Konkurrenz auszuschalten. Die entsprechenden Reaktionen und Entlassungen bei PIN AG und TNT belegen dies deutlich.

Lohnfindung ist Sache der Tarifpartner und dies soll auch so bleiben. In Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten die Praxis bewährt, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter gemeinsam branchenspezifisch
gerechte Löhne aushandeln. Dies sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft auch Spielräume für neue Beschäftigung. Ein gesetzlicher Mindestlohn aber gefährdet Arbeitsplätze. Im Koalitionsausschuss haben
CDU/CSU und SPD daher festgelegt, dass Branchen mit einer 50%igen Tarifbindung und bei drohender sozialer Verwerfung durch ausländische Bewerber die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragen können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Gesetzgeber seiner Aufgabe auch nachkommen.

Mit freundlichem Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB