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Frage von Winfried M. •

Frage an Michael Fuchs von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

worin besteht für SIE die angebliche Legitimation der http://www.ABDA.de , alle 55.000 deutschen Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?

http://www.apothekenforum.com/htm/abdaorg.html

1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung ("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken), deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll : also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ? Denn die Gesellschafter-Beteiligung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR (m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E. landeskammersatzungsWIDRIG !

Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Andreas_Werle/Archiv_Nr.7#Sperrung_der_ABDA-Wiki-Seite

mit freundlichen Grüßen
Winfried Meyer , Saabrücken

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Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Überlegungen zur Legitimation der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA). Das Ziel des Verbands der ca. 55.000 deutschen Apothekerinnen und Apotheker besteht in der Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen dieses Heilberufes. Grundsätzlich steht es jeder Berufsgruppe frei, sich eine Interessenvertretung zu schaffen, die sie unter anderem gegenüber der Poltik vertritt. Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie sich so vehement gegen den freiwilligen Zusammenschluss einer Interessenvertretung aussprechen. Die Berechtigung erhält die ABDA grundsätzlich durch ihre Mitglieder, zu denen insbesondere die 17 Apotheker-Kammern und 17 Apothekenvereine/-verbände zählen.

Zu der von Ihnen angesprochenen Bundesratsinitiative kann ich sagen, dass diese Initiativen der Länderkammer von den Bundesländern ausgehen - und nicht von Verbänden. Die ABDA hat, genau wie alle anderen Interessenvertretungen, keine rechtliche Handhabe im Zusammenhang mit Gesetzgebungsinitiativen.

Die ABDA hat auch keinen Einfluss auf das anstehende EuGH-Urteil zum Fremd- und Mehrbesitzverbot. Hier gilt ausschließlich Richterrecht. Soweit ich weiß, wird das Urteil frühestens nächstes Jahr erwartet. Hier rate ich, mögliche Auswirkungen für Deutschland erst nach Vorlage des Urteils zu analysieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB