Frage an Michael Fuchs von Harry T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Herr Fuchs,
zu Thema Mindestlöhne.
die Realität ist doch folgende:
ein gelernter Metallbauer verdient in einem Metallbaubetrieb 13,68 Euro,
ein gelernter Metallbauer der in dem gleichen Metallbaubetrieb über eine Zeitarbeitsfirma arbeitet, bekommt 7,63 Euro.
Die Zeitarbeitsfirma verrechnet gegenüber dem Metallbaubetrieb die Arbeitsstunde mit 28,50 Euro.
Verantwortlich für dieses unmoralische und unsoziale ist doch wohl die Politik, oder wie denken Sie darüber?
Nachvollziehen können Sie dieses Beispiel u.a in dem Sie sich die Tarifverträge der IG Metall und die der Zeitarbeitsfirmen genau anschauen.
Dieses ist in vielen wirtschaftlichen Bereichen mittlerweile an der Tagesordnung und das ist die Realität.
Dieses ist nur ein Beispiel von vielen.
MfG
H.Trampnau
Sehr geehrter Herr Trampnau,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass die Festsetzung von Arbeitsbedingungen dem Arbeitsmarkt und den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben sollte. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollten Mindestlöhne durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem Tarifvertragsgesetz oder nach dem Entsendegesetz mit gesetzesgleicher Wirkung vorgesehen werden.
Der Zeitarbeitsunternehmer ist laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verpflichtet, sich nach dem Prinzip „Equal Treatment / Equal Payment“ zu richten. Er muss also den Zeitarbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses einem vergleichbaren Nicht-Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb gleichstellen. Dies beinhaltet auch alle Sondervergütungen, Jahreszahlungen wie Weihnachts- und, Urlaubsgeld oder Prämien sowie die Zuschläge für Schicht- und Mehrarbeit. Dieser Gleichstellungsgrundsatz kann gemäß der Vorgaben des AÜG durch die Anwendung eines Tarifvertrages ersetzt werden.
Der überwiegende Teil der seriös arbeitenden Arbeitnehmerüberlasser ist somit dazu übergegangen, einen Tarifvertrag über deren Verbände abzuschließen, wobei die in den Tarifverträgen unter anderem durch den DGB ausgehandelten Vergütungen häufig in der Kritik stehen, jedoch bundesweit gelten.
Die Tendenz, dass viele Arbeitnehmer unter ihrer Rolle als Fremdmitarbeiter leiden, da sie überwiegend geringer bezahlt werden, ist richtig, jedoch bitte ich zu bedenken, dass etwa 30 Prozent der Zeitarbeitnehmer von den entleihenden Unternehmern auf Dauer aufgenommen werden. Das zeigt in aller Deutlichkeit: mehr Flexibilität schafft neue Jobs. Dieser Branche, die gerade einmal 2 Prozent aller Beschäftigten stellt, dürfen deshalb keine neuen Fesseln in Form von Branchenmindestlöhnen oder gar staatlicher Tarifzensur auferlegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs, MdB