Frage an Michael Fuchs von Monika G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr.Fuchs
Ich schreibe an Sie als häufige Bahnfahrerin und weil die CDU anscheinend in Punkto Privatisierung der Bahn die größeren Kompetenzen hat.
Wie kann die Privatisierung ohne angemessene Diskussion so realisiert werden?
Wie kann die DB das Netz geschenkt bekommen und der Bund das Netz zurückkaufen müssen? Wie ist es möglich, dass die Qualität des Netzzustandes nicht gesichert wird?
Wieso werden die Länder zu machtlosen Bittstellern gemacht?
Welchen Nutzen hat die Bevölkerung davon? Die ständig verschlechterten Leistungen (besonders im Regionalverkehr) werden jetzt noch schlechter werden, weil die DB Gelder frei umschichten kann. Pendler auf der Rheinschiene haben jetzt schon mindestens 50% der Zeit mit Verspätungen zu kämpfen. Letzten Herbst hatte ich einer Woche 4 mal 40 min. bis zu 1 Std. Verspätung.
Bitte lesen sie die Zeitung „Pro Bahn“ (3/07) und informieren Sie sich objektiv.
Ich hoffe nicht nur auf eine Antwort sondern auf eine engagierte Diskussion im Bundestag, die mich davon überzeugt, dass die CDU nicht nur der SPD-„Seilschaft für Mehdorn“ (Pro Bahn) nachgibt.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Frau Groß,
Ihre Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen, da auch ich der Meinung bin, dass ein Grundfehler des Gesetzentwurfs Tiefensees, die fehlende Trennung von Netz und Betrieb der Bahn ist.
Dadurch wird Wettbewerb verhindert und es ist zu erwarten, dass die Bahn AG als Netzmonopolist und größter Nutzer der Schienenwege das ihr zur wirtschaftlichen Nutzung übertragene Netz ausschließlich nach eigenen Interessen plant und diese Netzherrschaft zur Abwehr von Konkurrenten einsetzen kann.
Dem Staat werden die Einflussmöglichkeiten auf Investitionen in die Bahn-Infrastruktur und deren Erhalt genommen - und dies obwohl weiter jedes Jahr rund 2,5 Milliarden Euro an öffentlichen Zuschüssen fließen.
Der von Ihnen in diesem Zusammenhang verwendete Begriff der "Selbstenteignung" ist meines Erachtens nicht von der Hand zu weisen.
Zu befürchten ist auch, dass sich die Bahn künftig auf die lukrativeren Fernstrecken konzentriert und sich aus der Fläche zurückzieht. Daher wäre die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Unterschreitung der Qualitätsvorgaben hinsichtlich der Schieneninfrastruktur in einem regionalen Netz oder einem Land überlegenswert. Denkbar wäre auch ein echtes Mitsprache- und Kontrollrecht der Länder bei der Verwendung der für Investitionen im Nahverkehrsbereich vorgesehenen Bundesmittel.
Leider wird es sehr schwer sein, den zwischen den Parteifreunden Tiefensee und Mehdorn abgestimmten Gesetzes-entwurf entscheidend zu verändern. Dies wird wohl mit unserem Koalitionspartner nicht zu machen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs