Frage an Michael Fuchs von Angela W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fuchs,
Sie sagten bei unserer letzten Podiumsdiskussion, die Hamburger Hundehalter seien in Vorleistung getreten und hätten nunmehr auch einen Anspruch auf eine Gegenleistung. Leider wohne ich in einem Stadtteil, in dem diese Gegenleistung in weiter Ferne liegt, da die Globalrichtlinie nicht umgesetzt wird. Bisher hatte ich Sie immer so verstanden, dass es Ihnen schon am Herzen liegt, sich auch für uns Benachteiligte einzusetzen; allein es fehlt an der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Bezirke. Nunmehr bin ich über folgendes gestolpert:
"Bezirksparlamente in Hamburg
In allen sieben Hamburger Bezirken gibt es eine Bezirksversammlung, die jeweils 41 Mitglieder zählt. Die Bezirksversammlung kontrolliert die Verwaltung des Bezirkes, wirkt in Angelegenheiten des Bezirks mit und entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten.
Für spezielle Fachfragen, bildet die Bezirksversammlung Fachausschüsse, die ihr zuarbeiten. Berühren Fragen nur einen Teil des Bezirksgebietes, so sind hierfür die Ortsausschüsse im entsprechenden Ortsamtsbereich zuständig.
Bitte beachten Sie, dass Hamburg eine so genannte Einheitsgemeinde ist. Das heißt, der Senat (die Landesregierung) kann jederzeit Bezirksangelegenheiten an sich ziehen und auch ohne die Zustimmung des entsprechenden Bezirkes entscheiden. Der in anderen Bundesländern geltende Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung findet daher in Hamburg für die Bezirke keine Anwendung."
Insofern frage ich mich, warum in diesem Fall der Senat diese Bezirksangelegenheit nicht an sich zieht. Bisher ging ich immer von der Fehlvorstellung aus, der Senat habe diese Möglichkeit nicht. Nunmehr allerdings fühle ich mich einmal mehr mit schönen Worten in die Irre geleitet. Bitte teilen Sie mir mit, wer auf welchem Weg diese Angelegenheit zur Sache des Senates machen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Wierig
Sehr geehrte Frau Wierig,
vielen Dank für Ihre Frage. Urlaubsbedingt wird die Beantwortung durch Herrn Fuchs leider etwas auf sich warten lassen.
Beste Grüße
Kai-Uwe Inselmann
(wiss. Mitarbeiter)
Sehr geehrte Frau Wierig,
zuerst möchte ich mich für Ihre Frage bedanken. Sie sprechen hier die Möglichkeiten der Evokation oder Weisung nach § 42 BezVerwG an. Der Senat hat hierdurch die Möglichkeit zu entscheiden, dass eine andere Stelle als ein zuständiges Bezirksamt Entscheidungen in Bezirksangelegenheiten trifft oder der Senat direkt Weisungen an ein Bezirksamt gibt.
Daneben gibt das BezVerwG in § 46 dem Senat im Rahmen der Aufsicht auch die Möglichkeit Globalrichtlinien zu erlassen. Wie Ihnen bekannt ist, hat der Senat vorerst von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Mittel der Globalrichtlinie ist immer dann geboten, wenn zwar Vorgaben zur Umsetzung von Zielen erforderlich sind, gleichzeitig aber ein Entscheidungsspielraum bestehen muss, damit örtliche Belange und Interessen berücksichtigt werden können. Wie ich bereits in meinen vorhergehenden Antworten zu diesem Thema dargestellt habe, bin ich bisher der Ansicht, dass eine Ausweisung durch die Bezirke sachgerecht ist.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Bezirksämter und Bezirksversammlungen natürlich auch an die Globalrichtlinien gebunden sind und unter Punkt 5 ein ausführliches Berichtswesen gegenüber der Fachbehörde festgelegt wurde. Die Fachbehörde hat wieder diese Berichte zu prüfen und unter Umständen den Senat um Weisung oder Evokation zu bitten.
Ich hoffe, ich konnte den juristischen Teil Ihrer Frage verständlich beantworten. Inhaltlich kann ich Ihnen versichern, dass die Behörde aber natürlich auch ich die Umsetzung der Globalrichtlinie sehr genau beobachten und hier auch Gespräche stattfinden. Natürlich ist aufgefallen, dass Seitens der Bezirke sehr unterschiedliche Regelungen getroffen wurden. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass eine gewisse Differenz in der Natur von Globalrichtlinien und örtlichen Gegebenheiten begründet ist und es sich hier um einen ganz neuen Regelungsinhalt handelt. Den Bezirken sollte daher zugestanden werden, getroffene Entscheidungen auf ihre Angemessenheit und Akzeptanz zu prüfen, zu überdenken und nötigenfalls selbst zu korrigieren, bevor von Seiten der Fachbehörde oder des Senats eingegriffen wird. Davon unabhängig habe ich natürlich auch mit einzelnen CDU-Bezirkspolitikern gesprochen, die mit den restriktiven Regelungen nicht glücklich sind. Wie Ihnen aber bekannt sein dürfte, sind dort die Mehrheitsverhältnisse -zumindest bis zur nächsten Wahl- andere als in der Bürgerschaft, so dass hier die direkte Einflussmöglichkeit gering ist.
Mit freundlichem Gruß
Michael Fuchs