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Frage von Annegret K. •

Frage an Michael Fuchs von Annegret K. bezüglich Recht

Hallo Herr Fuchs,

gestern wurde in der Bezirksversammlung Eimsbüttel über die Umsetzung der Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen nach § 9 Abs. 3 HundeG. abgestimmt.
Im Kerngebiet Eimsbüttel darf ich mit meinem geprüften Hund bis auf die genannten Ausnahmen frei laufen. Das hat der Kerngebietsausschuss so entschieden. Ob sich dies nun lohnt, sei erst mal dahingestellt, dies kann ich auch nicht beurteilen, was ich beurteilen kann, ist, dass die Ortsausschüsse von Eidelstedt, Lokstedt und Stellingen anders votierten.
Dort wurde alles was auch nur nach Wasser roch, oder wo vielleicht eine Schaukel oder ein Kleingarten in der Nähe war, für Führerschein geprüfte Hunde als Freilaufzone, abgelehnt. Obwohl hier ganze Straßenzüge genannt wurden, wo der Gesetzgeber eigentlich der Meinung war, dort kann der geprüfte Hund frei laufen.
Da wurden dann mal eben nicht abgegrenzte Spielbereiche an großen breiten Straßen bemüht, irgendwelche Tümpel oder z.B. die Tarpenbek, wo der Hund einzig Ratten jagen kann, ins Spiel gebracht und kurzer Hand als Biotop ausgegeben. Unsere Feierabendpolitiker sind damit fein raus. Sie haben ja ihre Schuldigkeit getan. Alle noch so winzigen Gebiete wurden begutachtet und die meisten natürlich abgelehnt. Denn bei solchen Vorgaben vom GUG ist es völlig klar, das da nichts übrig bleibt. Hauptsache die Natur und die Wildtiere sind geschützt. Wo bleibt der Hund, wo bleibt der Mensch??? Ich hoffe nicht, dass der Hund erst auf die Artenschutzliste kommen muss, damit auch er schützenswert ist.
Herr Fuchs, haben Sie sich das so vorgestellt, als Sie zusammen mit Ihren Kollegen, die Verantwortung zur Umsetzung der Globalrichtlinie auf die Bezirke abgewälzt haben.
Warum sind die Hunde in Wandsbek ungefährlicher als in Eimsbüttel. Was gedenken Sie gegen diese Ungleichheitsbehandlung zu tun?

Mit hundefreundlichen Grüssen
Annegret Ketzler

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Ketzler,

vielen Dank für Ihre Mail vom 1.7.07 zur Umsetzung des Hundegesetzes.

Inhaltlich entspricht Ihre Frage der von Frau Thumser vom 29.7. Insofern möchte ich mir erlauben, bezüglich meiner grundsätzlichen Überzeugung auf meine dort gemachte Antwort zu verweisen.

In Ihrer Frage geben Sie zusätzlich ganz konkrete Beispiele der Regelung in einzelnen Ortsausschüssen. Gerade diese Darstellung bestärkt mich in meiner Auffassung, dass die Ausweisungen nur durch die Bezirke erfolgen konnten. Sie stellen selbst dar, dass die Gebiete seitens der Mitglieder der Ausschüsse begutachtet und bewertet wurden bevor eine Entscheidung getroffen wurde. Genau dies war Sinn dieser Kompetenzverteilung. Die Entscheidungen sollten von den Politikern „vor Ort“ getroffen werden die sich mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen und befassen und nicht abstrakt von „denen in der Bürgerschaft“. Zwangsläufig ist aber auch, dass im Ergebnis, je kleinteiliger die Kompetenzverteilung ist, sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden, die nicht jedem Betroffenen gerecht erscheinen.

Wie ich bereits in meiner Antwort an Frau Thumser dargestellt habe, hätte ich als Landespolitiker mir eine einheitlichere und in einigen Bezirken großzügigere Lösung gewünscht. Aus diesem Grunde werde ich innerhalb meiner Partei weiterhin dafür werben, dass man sich, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, für eine großzügige Ausweisung einsetzt.

Mit freundlichem Gruß

Michael Fuchs