Frage an Michael Fuchs von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fuchs,
während der Podiumsdiskussion der HAN haben Sie gesagt, dass die Hundehalter ihre Vorleistungen erbracht haben und jetzt die Bezirke gefragt seien, die entsprechende Gegenleistung mit der Umsetzung der Globalrichtlinie zu leisten. Bislang hat die Umsetzung jedoch zu einer völligen Ungleichbehandlung von Hundehaltern mit Gehorsamsprüfung geführt . Während geprüfte Hund-/Haltergespanne z.B. in Wandsbek inzwischen echte leinenlose Spaziergänge in den Grünanlagen genießen können, hat der Bezirk Eimsbüttel selbst Straßen wie Hainholz oder Bayernweg indirekt zu Biotopen erklärt und damit die dort durch das Gesetz garantierte Leinenbefreiung für geprüfte Hunde unterlaufen.
Die Mehrheit der Hamburger Hundehalter hat die gesetzlichen Auflagen erfüllt und dafür auch noch kräftig gezahlt. Was gedenken Sie, als Mitverfasser des Gesetzes, zu unternehmen, um eine Gleichbehandlung der gehorsamsgeprüften Hunde in allen Bezirken der Hansestadt herzustellen?
Hundefreundliche Grüße
Jule Thumser
Hunde-Lobby e.V.
Sehr geehrte Frau Thumser,
vielen Dank für Ihre Mail.
In Ihrer Frage zitieren Sie eine von mir gemachte Aussage aus einer Podiumsdiskussion zu der ich weiterhin stehe. Ganz entscheidend bei dieser Aussage ist dabei der Verweis auf die Regelungskompetenz der Bezirke.
Wie ich bereits bei besagter Diskussion festgestellt habe, bin ich auch heute noch davon überzeugt, dass es zu dem jetzt vorhandenen Gesetz keine Alternative gibt. Dies betrifft nicht nur die inhaltlichen Regelungen, sondern ebenfalls die Kompetenzverteilungen innerhalb des Gesetzes.
Zwischen den beteiligten Bürgerschaftsfraktionen war es Konsens, dass die Freigabe der Flächen nur durch die Bezirke erfolgen kann. Dies nicht aus gesetzestechnischen Gründen sondern weil nach unserer Ansicht diese Freigaben in den ureigensten Bereich der bezirklichen Selbstverwaltung gehören. Nur die Bezirke und die entsprechenden Gremien haben die entsprechende Sachnähe um begründete und den örtlichen Gegebenheiten angemessene Entscheidungen zu treffen. Um eine möglichst einheitliche Freigaben zu erzielen wurde weiterhin die von Ihnen genannte „Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen“ vom Senat erlassen. Durch diese Globalrichtlinie wurden den Bezirken sehr konkrete Vorgaben zur Ausweisung gegeben und ein umfangreiches Berichtswesen festgelegt. Gesetzeskonform haben die Bezirke allerdings auch Entscheidungsspielraum, da örtlichen Belangen Berücksichtigung finden dürfen und müssen.
In diesem Spannungsfeld haben die Bezirke, bzw. die Bezirksversammlungen nun ihre Entscheidungen getroffen oder sind noch dabei. Ich gebe hier gerne zu, dass ich mir eine einheitlichere Lösung gewünscht hätte, für die ich auch innerhalb der Partei geworben habe. Ich sehe die jetzigen Freigaben auch nicht als abschließend an, sondern halte Änderungen und Angleichungen nach einer „Probezeit“ und Austausch der Erfahrungswerte unter den Bezirken für sehr wahrscheinlich. Gleichzeitig machen mir die jetzt bestehenden Unterschiede aber auch deutlich, dass innerhalb Hamburgs, ja sogar innerhalb der Bezirke, sehr ungleiche Bedingungen herrschen die durch die Mitglieder der Bezirksversammlungen zu berücksichtigen waren. Dieses mag nicht jedem Betroffenen gerecht erscheinen, ist aber letztlich Ergebnis eines demokratischen Prozesses. Ich möchte Sie an dieser Stelle daher bitten, mit den Bezirkspolitikern im Gespräch zu bleiben und über orts- und sachgerechte Lösungen zu diskutieren. Gerade in den Bezirken -und vor dem Hintergrund der kommenden Wahlen- besteht für die Bürgerinnen und Bürger nach meiner Überzeugung ein erhebliches Potential der Einflussnahme.
Mit freundlichem Gruß
Michael Fuchs