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Michael Fuchs
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Frage von Ronald S. •

Frage an Michael Fuchs von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fuchs,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

- Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - Ronald Saß -

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saß,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute beantworten kann.

Sicherlich ist die Änderung eines durch Volksbescheid entstandenen Gesetzes, und hier insbesondere eines Wahlrechts, eine Vorgehensweise, die sehr genau bedacht sein muss.

Wenn Sie mich als Erstes nach meiner und natürlich auch der Legitimation meiner Fraktion fragen, so ist diese nach meiner Ansicht ganz eindeutig durch die letzten Bürgerschaftswahlen gegeben. Und genau hier sehe ich auch den unterschiedlichen Ansatz für die vorhandene Diskussion. Während Sie mit Ihren Zitaten aus der Hamburgischen Verfassung und dem Grundgesetz einen Vorrang der Volksgesetzgebung begründen wollen, sehe ich hier ein Nebeneinander. Ich kann, unabhängig von der jetzigen Diskussion, nicht erkennen, warum für die Volksgesetzgebung eine andere Bestandskraft gelten soll als für parlamentarische Gesetzte. Bisher habe ich hierfür noch kein überzeugendes Argument gehört.

Weiterhin fällt es mir sehr schwer nach zu vollziehen wenn die Bestandskraft von Gesetzen nach mathematischen Gesichtspunkten beurteilt wird.. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, die Hamburgische Bürgerschaft wurde nach demokratischen Gesichtspunkten gewählt. Unabhängig davon, ob eine Partei, eine Koalition oder nur für einen Einzelfall eine Mehrheit im Parlament existiert, muss es dieser Mehrheit gestattet sein, Gesetze zu beschließen. Über die Summe dieser Entscheidungen wird dann bei den nächsten Wahlen abgestimmt.

Aus diesen Gründen halte ich es für legitim, das bestehende Wahlgesetz zu ändern.

Auf die einzelnen Änderungen möchte ich an dieser Stelle nicht mehr detailliert eingehen. Ich denke, dass nicht nur in diesem Forum die bekannten Argumente hinlänglich ausgetauscht wurden. Lassen Sie mich aber einen Punkt erwähnen, der mir aus meiner täglichen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Pflege sehr wichtig ist und daher für meine Entscheidung als Feierabendparlamentarier die Basis bildet. Ich meine die Wahlhandlung. Ich habe immer sehr viel Wert darauf gelegt, dass die Bewohner meiner Wohnanlage Ihrem Recht einer demokratischen Wahl uneingeschränkt nachgehen können. Ich habe aber auch die Problemfelder gesehen.. Mit dem Wahlrecht des Volksentscheids hatte sich die Wahlhandlung erheblich verändert. Nicht nur der Wahlzettel wäre wesentlich umfangreicher, nach letzter Planung hätte er den Umfang eines AO Blattes übertroffen oder Heftformat gehabt, auch die Wirkung der abgegebenen Listenstimme hätte sich erheblich verändert. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus hatte ich die Befürchtung, dass es in unserer Stadt Menschen geben könnte, die z. B. die Briefwahl aus gesundheitlichen Gründen in Anspruch nehmen müssen und sich allein durch den Umfang des Stimmzettels von der Wahlhandlung abhalten lassen könnten. Sollte dies auch nur ein Mal der Fall sein, hätte ich die demokratische Legitimation als gefährdet angesehen. Aus diesem Grunde befürworte ich die Rückkehr zu einer Landesliste mit einer Stimme.

Mit freundlichem Gruß

Michael Fuchs