Frage an Michael Fuchs von Hans D.
Sehr geehrter Herr Fuchs,
der Bundesrat berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen im Wasserhaushaltsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesberggesetz und anderen Verordnungenn zur Regelung des Fracking in Deutschland. Als stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Wirtschaft und Energie sind auch Sie unmittelbar mit diesem Thema betraut. Daher freue ich mich, wenn Sie mir einige Fragen zum Gesetzgebungsprozess und Inhalten der geplanten Regelungen beantworten:
1) Es gibt demokratie-theoretische Bedenken hinsichltich der Legitimation der vorgeschlagenen Expertenkommission. Diese könnte trotz fehlender demokratischer Legitimation Fracking in Deutschland ermöglichen. Teilen Sie diese Bedenken? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
2) Halten Sie die Einführung einer 3000-Meter-Grenze für sinnvoll? Wenn ja, wie begründen Sie diese Grenzziehung?
3) Kann die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als Zulassungsvoraussetzung für Fracking-Maßnahmen Ihrer Meinung nach den Schutz des Grundwassers sicher machen? Und wenn ja oder nein, warum (nicht)?
4) Wie viele Fracking-Maßnahmen hat es in Deutschland in Tight Gas gegeben? Lassen sich aufgrund von Monitoring-Maßnahmen abschließende und fundierte Aussagen über die Sicherheit von Tight Gas-Fracking treffen?
5) Welche offenen Fragen sind mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking verbunden und sollten Ihres Erachtens an welchen Standorten und in welchem Umfang erprobt werden?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten und freundliche Grüße