Frage an Michael Fuchs von Michael R. bezüglich Recht
Sind Sie bereit sich dafür einzusetzen das Menschen die einen nichtdeutschen Pass haben ihre Ausbildung in Deutschland beenden dürfen und können obwohl ein Abschiebewunsch auf seiten der Behörden besteht.
Wenn nein warum nicht?
Sehr geehrter Herr Rasenberger,
Selbstverständlich sollen Menschen, die einen nichtdeutschen Pass haben, ihre Ausbildung in Deutschland beenden dürfen, wenn sie ein gültiges Visum haben.
Deutschland ist ein gastfreundliches und weltoffenes Land. CDU und CSU setzen sich für ein friedliches Zusammenleben von Deutschen und Mitbürgern ausländischer Herkunft ein. Viele der hier lebenden Ausländer haben sich integriert und leisten ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beitrag in unserer Gesellschaft. Jede Form von Abgrenzung, Diskriminierung und Gewalt wird entschieden abgelehnt. Damit auch jede Form von Ausländerfeindlichkeit. CDU und CSU wollen, dass Ausländer, die rechtmäßig und dauerhaft bei uns sind, integriert in unserer Gesellschaft auf der Grundlage unserer Kultur und Rechtsordnung leben.
Die CDU/CSU lehnt ein Bleiberecht im Sinne einer generellen Härtefallregelung, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen. Wir sind davon überzeugt, dass eine Bleiberechtsregelung dann nicht greifen kann, wenn z.B. schwere Kriminalität, Terrorismusverdacht bzw. schwere Visumsverstöße vorliegen. Bei einer rechtskräftigen Ausweisungs- und Abschiebeverfügung wäre ein Aufenthalt in Deutschland rechtlich nicht hinzunehmen. Ihre Forderung unterstütze ich unter humanitären Aspekten, sofern geduldete Jugendliche oder junge Erwachsene nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Michael Fuchs MdB