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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Michael Fuchs von Hans-Günter G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

Meine Fragen habe ich auch an Herrn Sröbele gerichtet, der mich am Ende seiner Antworten an die Abgeordneten der Regierungsparteien verwiesen hat.
Da Sie wie ich Rheinland-Pfälzer sind, erlauben Sie mir Ihnen die gleichen Fragen zu stellen:

Wenn die These stimmt - und ich habe keine Zweifel daran - dass die Schulden des einen, die Gewinne des anderen sind, wäre es da nicht als erstes sich zu Fragen: Wie sind die Gewinne zustande gekommen und zu wessen Lasten?

Dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht, liegt doch nicht daran, dass der eine besonders fleißig ist und der andere extrem faul.
Wäre es darum nicht die Aufgabe des Staates und der Regierenden, einen gerechten Ausgleich zu schaffen?

Muss z. B. eine für die Gesellschaft so wichtige und unverzichtbare Berufsgruppe wie eine Krankenpflegerin oder ein Krankenpfleger für einen Lohn arbeiten, der kaum zum leben reicht, während ein Bundesligafußballer in kürzester Zeit Millionen auf dem Konto hat?
Gewiss, ein Fußballer füllt jede Woche ein Stadion mit zig-tausend Zuschauern, die eine Menge Geld bringen. Doch der Krankenschwester schaut kein Millionenpublikum zu bei ihrer schweren und doch viel nützlicheren Arbeit. Sollte da der Staat nicht steuerregulierend eingreifen und dem Fußballer ein paar Euro zu Gunsten der wichtigeren und benachteiligten Berufsgruppe abziehen?

Sollte der Staat, bevor er an Kürzungen bei den Sozialleistungen und an Privatisierung kommunaler Aufgaben denkt, nicht an eine Reichensteuer, Spekulationssteuer, Vermögenssteuer und eine verbesserte Erbschaftssteuer, also an eine Verbesserung der Einnahmen durch Heranziehen großer Vermögen denken?

Warum sträuben sich die meisten Abgeordneten hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen?
Kann es sein, dass das Problem der Korruption weiter verbreitet ist als man ahnt?

Ihre Antwort erwarte ich mit großem Interesse.

Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser

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Sehr geehrter Herr Glaser,

vielen Dank für Ihren Beitrag bei abgeordnetenwatch.de.

Pflegekräfte leisten einen wertvollen Dienst für unsere Mitmenschen und haben damit unsere Anerkennung mehr als verdient! Es ist daher erfreulich, dass (laut Statistischem Bundesamt) die Ausbildung in einem Pflegeberuf in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Insgesamt ist die Zahl der Ausbildungsanfänger in der Pflege seit dem Jahr 2000 um fast ein Drittel gestiegen.

Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung wird der Bedarf an Pflegepersonal weiter ansteigen. Bereits jetzt sind Engpässe in Pflegeberufen festzustellen: Im Juni 2012 kamen auf 100 bundesweit bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Stellen für Gesundheits- und Krankenpfleger lediglich 57 Arbeitslose. Vor diesem Hintergrund muss es unser aller Anliegen sein, dieses Berufsbild weiter zu stärken. Dazu gehört auch eine angemessene Entlohnung. Deshalb haben wir mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 im § 72 SGB XI die ortsübliche Vergütung eingeführt. Diese legt fest, dass eine Pflege-Einrichtung nur dann einen Versorgungsvertrag erhält, wenn sie im Rahmen der Entlohnung ein Entgelt zahlt, welches mit der Arbeitsvergütung in der Region vergleichbar ist. Damit wurde das Ziel verfolgt, „Dumping Löhne“ zu verhindern.

Zusätzlich wurde der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte eingeführt. Hintergrund waren Befürchtungen, dass durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Arbeitskräfte insbesondere aus dem osteuropäischen Raum das Lohnniveau deutlich senken könnten. Dieser Mindestlohn gilt für Kräfte, die überwiegend grundpflegerische Tätigkeiten verrichten und damit explizit nicht für die examinierten Altenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung. Für diese gilt selbstverständlich weiterhin die durch die Tarifparteien zu findende Entlohnung. Um genau diesen Unterschied zu verdeutlichen, haben wir im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes klargestellt, dass die ortsübliche Arbeitsvergütung nur dort zählt, wo nicht bereits der Mindestlohn als Lohnuntergrenze gilt.

Sowohl die ortsübliche Arbeitsvergütung als auch der Mindestlohn sind immer als Untergrenzen der Vergütung zu sehen. Gerade im Sinne der Fachkräftegewinnung und mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Pflege sowie der Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes ist eine angemessene und gute Entlohnung Ziel unserer Maßnahmen. Aus diesem Grund haben wir im Pflege-Neuausrichtungsgesetz geregelt, dass im Rahmen der Finanzierung der Aufwendungen bei stationären und ambulanten Pflegeleistungen einer Pflegeeinrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglicht werden muss, ihre Personalaufwendungen und ihre Sachkosten zu finanzieren. Es muss eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung der Beschäftigten gewährleistet und damit den Leistungsbringern ermöglicht werden, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen. Gleichzeitig stellen wir klar, dass zu einer wirtschaftlichen Betriebsführung auch eine tarifliche Arbeitsvergütung für Pflegekräfte gehört.

Ganz in Ihrem Sinne wollen und müssen wir dazu beizutragen, dass Pflegekräfte auch in Zukunft angemessen für ihre qualitativ hochwertige und physisch wie psychisch stark belastende Arbeit entlohnt werden können.

Sicherlich ist es sinnvoll und gerechtfertigt, Einkommensstärkere zur Finanzierung von Staatsausgaben heranzuziehen.

Allerdings dürfen die Belastungen hierzulande für keinen so groß werden, dass die, die es sich (finanziell) leisten können, ins Ausland abwandern. Denn würde auch nur ein Viertel der deutschen Einkommensmillionäre auswandern, würde das Einkommenssteueraufkommen hierzulande sinken. Das kann jedoch nicht in unserem Interesse sein.
Bei allen berechtigten Forderungen nach Gerechtigkeit darf meiner Meinung nach nicht vergessen werden, dass die Einkommensstärksten bereits jetzt den größten Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten: So schultern die oberen 10 % der Einkommensteuerzahler rund 53 % ihres Aufkommens, die oberen 25 % erbringen rund 75 %, wohingegen die unteren 25 % jedoch kaum Steuern zahlen. Unsere Gesellschaft ist viel solidarischer als viele es wahrnehmen!

Die Befürworter einer Erhöhung der Einkommensteuer verkennen oftmals, dass über 90 % der deutschen Unternehmen mittelständische (Familien-) Betriebe sind, deren eigentliche Unternehmenssteuer die Einkommensteuer ist. Steuererhöhungen für diese tragende Säule unserer Wirtschaft sind Gift für den Aufschwung und neue Arbeitsplätze.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB