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Michael Fuchs
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Frage von Christian R. •

Frage an Michael Fuchs von Christian R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Fuchs,

müsste Ihre Tätigkeit für die Aussenhandelskammer in Hong Kong nicht auch unter Ihren Nebentätigkeiten aufgeführt werden?

Danke

Christian Ross

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ross,

laut den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages entfällt nach § 1, Absatz 2, Nummer1 die „Anzeigepflicht für die Erstattung von Gutachten, für publizistische und Vortragstätigkeiten […], wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1000 Euro im Monat oder von 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigt“.

Die Verhaltensregeln finden Sie auf der Homepages des Deutschen Bundestages unter
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage1.html

Da es sich bei meinem Vortrag vor der Handelskammer in Hong Kong um eine rein ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit gehandelt hat, ist diese nach den Verhaltensregeln nicht anzeigepflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB