Frage an Michael Fuchs von Gerd D. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
wie lässt sich das Abstimmungsverhalten aller Parteien im Bezug auf Diätenerhöhungen und vor allem das Verhalten im Bezug auf die Bezüge des Herrn Lammert (Ruhestand) erklären?
Mit Bürgerwillen oder Bürgernähe hat das nichts mehr zu tun. Sehen Sie nicht die Gefahr der Wahlverdrossenheit (Selbstbedienung)? Wie kann man so etwas dem Bürger heute noch verkaufen.
Um EHRLICHE (keine Floskeln) Antwort wird gebeten,
mit freundlichen Grüßen
Gerd Dutiné
Sehr geehrter Herr Dutiné,
die Anpassung der Diäten bzw. die Frage nach der angemessenen Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist immer ein sensibles Thema. Dabei orientiert sich die Abgeordnetenentschädigung an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern mittlerer Kommunen. Denn gemäß unseres Grundgesetzes (Art. 48 Abs. 3 Satz 1), sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ erhalten. Von „Selbstbedienung“, wie Sie es nennen, kann hier also nicht die Rede sein.
Meinem Verständnis nach braucht die hohe Verantwortung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Vergleich zu anderen Führungsaufgaben, beispielsweise in der freien Wirtschaft, nicht zu scheuen. Ich halte die die Höhe der Abgeordnetenentschädigung für gerechtfertigt.
Gerade weil es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt, sind wir Abgeordneten um möglichst hohe Transparenz bemüht. Wir haben uns deshalb dafür ausgesprochen, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die bis zum Ende der Legislaturperiode Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vorlegen soll.
Bezüglich Ihrer Anfrage zu den Ruhestandsbezügen des Bundestagspräsidenten bitte ich Sie, sich direkt an meinen Kollegen Prof. Dr. Lammert zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB