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Michael Fuchs
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Frage von Stefan K. •

Frage an Michael Fuchs von Stefan K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

Sie sprechen immer, wie wichtig solide Finanzen als beste Krisenprävention sind. Deutschland nimmt jedes Jahr zusätzliche Schulden auf. Ich verstehe nicht, wie sich die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten in dieser schlimmen Situation auch noch eine saftige Erhöhung ihrer Abgeordnetenbezüge selbst genehmigen. So etwas nennt man unverantwortliches Handeln. Auch diese Erhöhung der Abgeordnetenbezüge wird den Staatshaushalt und somit den Steuerzahler wieder viele Millionen Euro kosten.

Wieso werden die Abgeordnetenbezüge solange bis der Bundeshaushalt wieder ein Plus erwirtschaftet nicht eingefroren, sowie das in einem defizitären Unternehmen auch der Fall wäre?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Knoll,

angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Letztmalig wurden die Abgeordnetenbezüge zum 1.1.2009 angehoben. Auch im letzten und in diesem Jahr bleiben die Diäten unverändert. Zum 1.1.2012 sollen die Abgeordnetenbezüge um 292 Euro auf 7.960 Euro und zum 1.1.2013 um weitere 292 Euro auf 8.252 Euro angehoben werden.

Als Bundestagsabgeordneter bin ich mir der Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Bezüge gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Mandatsträger, die sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheiden, haben das grundgesetzlich garantierte Recht auf eine angemessene Entschädigung, also auf eine Entschädigung, wie sie auch vergleichbaren Berufsgruppen (Oberbürgermeistern, Richtern) zuerkannt wird.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich dafür ausgesprochen, eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung einschließlich zukünftiger Regelungen der Altersversorgung der Abgeordneten bis zum Ende der 17. Wahlperiode vorlegen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB