Frage an Michael Fuchs von Heinrich H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
in einem Artikel von Welt online vom 29.5. werden Sie zitiert, die durch die Abschaffung der Sonderregelungen der Mehrwertsteuer freiwerdenden Mittel könnten zur Beseitigung des Mittelstandsbauches eingesetzt werden.
Auf den Mittelstandsbauch bezieht sich meine Frage:
Mit der Bezeichnung Mittelstandsbauch wird der Eindruck erweckt, der Mittelstand werde in besonderer Weise bei Lohnerhöhungen durch den Einkommensteuertarif benachteiligt. Die Grafik der Einkommensteuertabelle zeigt aber nur im Bereich um 11000€ einen Ausreißer nach oben. Wenn damit der Mittelstandsbauch gemeint ist, dann ist die Bezeichnung irreführend falsch und sollte nicht mehr benutzt werden.
Sollte der Mittelstandsbauch aber etwas anderes bezeichnen, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich aufklären.
mfG
Heinrich Hegener
Sehr geehrter Herr Hegener,
vielen Dank für Ihren Beitrag bei abgeordnetenwatch.de. Der so genannte Mittelstandsbauch entsteht, weil der Steuertarif zwischen 14 und 42 Prozent nicht gleichmäßig steigt, sondern bis zu einem Einkommen von 13.469 Euro sehr steil ansteigt. Bereits von 13.470 Euro an verlangt das Finanzamt 24 Prozent. Nach diesem Knick verläuft die Kurve wesentlich flacher, bis bei 52.882 Euro 42 Prozent gelten. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuerschuld.
Mit steigendem Einkommen wächst also die Steuerbelastung an. Die Folge ist, dass mit jeder Gehaltserhöhung der Erwerbstätige somit in eine höhere Besteuerung hineinrutscht. Wie massiv diese „kalte Progression“ den Einzelnen trifft, zeigt ein Blick auf den Spitzensteuersatz. Heute müssen ihn bereits viele Facharbeiter und Handwerker zahlen. Denn der Spitzensteuersatz wird schon bei dem eineinhalbfachen des Durchschnittseinkommens fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB